Zunächst mal werden Ausbildungs- und Arbeitszeugnis unabhängig voneinander geschrieben. Ersteres bezieht sich ausschließlich (bis evtl. auf den Hinweis auf die Übernahme) auf die Ausbildungszeit.
Verlange auf jeden Fall zwei Zeugnisse. Das ist Pflicht deines Ausbildungsbetriebs. Ein "gemeinsames" Zeugnis wird beim kundigen Personaler mindestens ein Stirnrunzeln hervorrufen...
Könnte als "Ist ein Kumpeltyp, zeigt aber keinen Respekt vor den Vorgesetzten" ausgelegt werden.
Abgesehen von dieser ungewöhnlichen Wortwahl werden die Vorgesetzten normalerweise vor den Kollegen genannt. Ansonsten ist das ein deutlicher Hinweis, dass hier etwas nicht stimmt.
Wenn du Kundenkontakt hattest, dann gehören die Kunden unbedingt erwähnt, und zwar an erster Stelle.
Klingt irgendwie unsauber, als ob es da doch irgendwas gegeben hätte. Vielleicht nicht etwas, das du getan hast, sondern etwas, was du (verkehrterweise) nicht getan hast? Oder aber (im Zusammenhang mit dem oben gesagten) ein arges Fehlverhalten gegenüber dem Chef?
Da zudem ein Bedauern über dein Ausscheiden fehlt, klingt auch die Floskel mit den guten Wünsche nur recht halbherzig.
Dem zweiten Zeugnis könnte man noch ein paar gute Wünsche für die Zukunft anfügen.