Warum "natuerlich nicht auf den Homepages der Hersteller"? Gerade da sollten sie sein. Als Beispiel sei "Red Baron" genannt, was damals auf der Seite des Herstellers zum Download angeboten wurde. In dem Fall, dass es auf einer fremden Seite steht, muss aber ein Beweis erbracht werden, dass die urspruengliche Firma tatsaechlich dahinter steht und dem zustimmt (bspw. mit Logo usw.). Ansonsten kann man nur sicher sein, wenn sie es auf der Homepage der Hersteller/Publisher bereitstellen, die mitnichten sagen "Was alt ist, kommt nicht mehr auf die Seite". Schliesslich kann man trotzdem noch die aktuellen Spiele bewerben.
Aber als Fremdseite einfach nur zu sagen "die erlauben das", ohne irgendwie einen Beweis zu erbringen, das kann jeder. ...und solange die Firma eben nicht zugestimmt hat, ist diese Abandonware dann eben in der Grauzone zwischen legal und illegal.