"Prüfungen müssen:
* objektiv sein,
* verständlich und eindeutig sein,
* einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
* die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
* zuverlässige Ergebnisse liefern,
* tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
* zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
* wirtschaftlich durchzuführen sein."
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag / Ausbildungsprfungen
Dies sind die eindeutigen Anforderungen der IHK an Ihre eigenen Prüfungen. Bei einer solchen Ungleichbehandlung der Prüflinge, und da ist es egal ob jemand bevor- oder benachteiligt wurde, bleiben Zweifel in einigen der oben genannten Punkte, die man nicht einfach wegdiskutieren kann.
Unter gleich verstehe ich in diesem Fall, wenn zwei Prüfungsteilnehmer mit den gleichen Hilfsmitteln zum gleichen Ergebnis kommen. Die Fachkompetenz der Prüfer spielt in diesem Zusammhang keine Rolle.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." sagt ein altes Sprichwort. Ich bin geneigt, die IHK-Prüfung hinzuzufügen.