Hm, ich weiss nicht, ob es vielleicht auch Bundeslandabhänig ist, aber seit ich 25. bin, bekomme ich ALG2. Davor ist man hier U25 und bekommt nur was, wenn es eine Zumutung ist, bei den Eltern zu leben, bzw. man eben wegen Ausbildung wo anders lebt. Dazu kommt dann auch, dass bis 25 die Eltern einen unterstützen sollten.
Ich hatte mit 21 meine eigene Wohnung, mit meinem damaligen freund zusammen. Meine Mutter lebte bei mir - sprich ich war Mieter, nachdem mein Freund abgehauen ist - und bekam damals ALG2 und BAB, da ich in einer Fördermaßnahme war. BAB bekam ich gleich, als ich die Massnahme antrat, ALG2 erst, nachdem mein Freund weg war, da er dies bezog und ich bei ihm mit eingerechtet wurde. Man sagte uns, dass er eben der Ältere ist wir eine eheähnliche Gemeinschaft sind und damit er das Geld bekommt. Wie gesagt, als er weg war, bekam ist es.
Nun bin ich mit meiner Mutter umgezogen. Da war ich 23. Sie ist seit dem Mieterin und ich wohle bei ihr. Wir hatten nicht genug, um alles abzudecken, also beantragte sie ALG2 und bekam auch etwas. Ich hätte, da ich eine schulische Ausbildung zu dem Zeitpunkt machte, Bafgö bekommen können. Leider verdient mein Erzeuger zuviel und auch wenn meine Eltern getrennt leben, so ist er Unterhaltspflichtig gewesen. Da das mit der Scheidung auch nciht durch war, ließ ich mich beraten und klagte dann Unterhalt ein, was aber vom Richter - da hatte er Glück - abgeschmittert wurde. Begründung: Ich hab zweimal abgebrochen. Nachgefragt warum? Nö. Denn es liegt dafür ein psychologisches Gutachten vor, aber das interessierte keinen.
Da ich kurz drauf mit der Schule fertig war, hab ich einen Job bei einer Zeitfirma angenommen, damit ich Geld verdiene. Zur ARGE brauchte ich nicht gehen. Da stand mir nichts zu, da ich U25 war und bei meiner Mutter leb. Kurz vor meinem 25. flog ich aus der Firma. Gesundheitliche Probleme. Ab zur ARGE und huch. Da es 2 Wochen vor meinem 25. War, durfte ich Antrag stellen und bekomme seit dem ALG2 und des obwohl ich noch bei meiner Mutter wochne. Selbst Wohnkosten werden zum Teil übernommen. Begründung dafür. Mit 25 hat man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und damit steht einem dann ALG2 zu. So wurde es mir erklärt.
Da ich nun eine Umschulung über die ARGE macht, bezieh ich weiterhin ALG2 nd bekomme kein Ausbildungsgehalt. Davon darf ich aber auch über die Hälfte an Muttern abgeben, damit das alles geklärt ist und hm... 1/3 davon hab ich für mich. Wenns Geld auf ist, hab ich eben Pech gehabt.