Diese Information ist mir auch schon mehrfach zu ohren gekommen. Unter anderem wurde das auch schon von meinen berufsschullehrer bestätigt und ich meine ein ehemaliger kollege von mir war davon "betroffen"
Entstanden ist diese komische situation weil auf den prüfungsbögen, wohl versehendlich, angegeben war, dass das tabellenbuch als hilfsmittel verwendung finden durfte. Der text lautete wohl wortgleich mit GH1 und GH. Dies war aber selbst den durchführenden prüfern bis zu diesem zeitpunkt nicht aufgefallen. Erst nachdem einer der prüflinge den entsprechenden passus gelesen hatte und diesbezüglioch nachfragte, wurde wohl mitgeteilt, dass das tabellenbuch verwendet werden dürfe, da dies ja auch so auf den prüfungsunterlagen stünde. Zugetragen haben sollte sich das ganze dann wohl im einzugsbereich der IHK München Oberbayern und müsste zeitlich irgendwann zwischen 2009 und 2010 anzusiedeln sein.