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gixxer-85

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  1. Nein das siehst du falsch. z.Z. der Bekanntgabe der Ergebnisse aus der schriftlichen Abschlussprüfung hatte ich Urlaub. Mein Betrieb hatte sich während dessen Auskunft darüber von der IHK geholt. Nun ist bei mir alles gelaufen jetzt, aber im Nachhinein Frage ich mich, ob das nicht rechtswidrig seitens der IHK ist. Zum anderen habe ich heute gedacht ich werd nicht mehr. Da steckt doch tatsächlich ein großer Umschlag der IHK halb in meinem Briefkasten. Hätte jeder rausziehen können. Wie kann es sein, dass so wichtige Dokumente wie ein Abschlusszeugnis einfach mit der normalen Post verschickt werden. Kein Einschreiben und nichts. Das kanns doch nicht sein!
  2. Ich habe vielleicht eine etwas andere Frage. Ist es zulässig, zwecks Datenschutzbestimmungen, dass die IHK dem Betrieb die vorläufigen Prüfungsergebnisse telefonisch mitteilt?

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