wurstkaese
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Beiträge von wurstkaese
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ich zitiere aus dem bürgergesetzbuch:
§ 629
Freizeit zur Stellungssuche.Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
sollte kein problem sein.
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robocopy.exe
zu finden bei google, syntax bei "ss64.com"
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lohnt sich nicht, ist voll der müll.
für den Wirtschaftsteil ist es gut, aber fachlich 0.
fragen sind z.B.: "wie schnell ist USB 2.0" usw
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Bei dem Wechsel bin ich schon dabei nachzuschauen, inwiefern das möglich ist. Mein Arbeitgeber ist eine Behörde, somit kommt das "Auftrag an Externen Kunden" vergeben nicht realistisch rüber bei der IHK.
Das mit dem Ausleihen, könnte ich mal ansprechen. Bzw, vorschlagen.
Danke für die Vorschläge, falls jemand was weiß, her damit
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Guten Morgen,
da ich in meinem Betrieb nicht übernommen werde, hatte ich Vorstellungsgespräche. Mein eventueller neuer Arbeitgeber würde mir gerne ein Projekt geben, in dem ich mich beweisen kann, zeigen kann was ich 'kann'.
In meinem Ausbildungsbetrieb gibt es sehr eingeschränkte Möglichkeiten ein Abschlussprojekt zu finden. Ist es Rechtlich gesehen möglich das Projekt bei / für den neuen Arbeitgeber zu absolvieren?
MfG
TvÖD - Arbeitsplatzbeschreibung TG 10 - werde aber nur in TG 8 eingestufft.
in IT-Arbeitswelt
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Immer schriftlich. Alles. Immer. Schriftlich. Kopie immer in die Personalakte, originale zuhause abheften. Auch wenn die Sachen mündlich geklärt wurden, immer schriftlich antworten lassen.