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Aras

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Alle Inhalte von Aras

  1. Ja. Am Anfang deiner Ausbildung hast ein Dokument namens "Rahmenlehrplan" unterschrieben. Findest das auch in diesem Dokument ab Seite 29 http://www.leipzig.ihk.de/Portaldata/1/Resources/Extranet_Ressourcen/03_auw/ordnungsmittel/Fachinformatikerin_-_OV60_VO_R_6102_1073.pdf
  2. Machs wie alle anderen: Mach die Prüfungen der letzten 5 Jahre. Dann bestehst du zumindest den WiSo-Teil locker.
  3. Meine Meinung: Das Wichtigste ist überhaupt einen Arbeitsplatz mit einem karrierefördernden Tätigkeitsprofil zu haben. Erst darauf aufbauend kann man sich fortbilden. Wer das nicht hat sollte sich erst um die passende Arbeitsstelle kümmern. Wenn man in seinem Job zufrieden ist und dieser karrierefördernd ist, dann kann man auch die Fortbildung ohne Stress verfolgen. Falls man dann auch länger für den Abschluss braucht ist es kein Einstellungshindernis für einen guten Job. Außerdem sollte eine Fortbildung die Fähigkeiten im Beruf erweitern. Die Berufserfahrung wird dadurch höherwertiger.
  4. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man Job 2 und 4 entsprechend im Lebenslauf auch erklärt. Du schriebst, dass du in psychologischer Behandlung warst. Dann sollte ggf. im Lebenslauf drin stehen: "medizinische Rehabilitation".
  5. Wenn du meinst. Die meisten Artikel die ich über Lebenslauffrisierung gelesen habe, gehen in diese Richtung. Bewerbung : So lässt sich der Lebenslauf richtig aufmotzen - Nachrichten Geld - DIE WELT
  6. Also wenn ich das lese, dann denke ich sofort an Querulant oder inkompetent. Ich würde auf den ersten Blick eher dazu raten Job 1, 2, 4 und 5 rauszuschmeissen und das lieber mit Arbeitslosigkeit Krankheit oder bevorzugt Auslandsaufenthalt zu füllen. Erinnert mich an die eine Geschichte auf beichthaus, wo einer keinen Fuss in sein Traumjob bekam da er keine Auslandserfahrung hatte. Er hatte kein Geld. also lebte er 6-12 Monate von seinen Eltern und lernte chinesisch. Danach bewarb er sich erneut und bekam die Stelle mit der Lüge dass er im Ausland war und als Beweis führte er die erworbenen Sprachkenntnisse an. Sent from my Windows Phone 8X by HTC using Tapatalk
  7. Da musst du mMn drei Joins machen. Select jiraissue.*, reporterjoin.display_name as reportername,assigneejoin.display_name as assigneename,createjoin.display_name as creatorname from jiraissue JOIN cwd_user as reporterjoin ON jiraissue.REPORTER = cwd_user.lower_user_name JOIN cwd_user as assigneejoin ON jiraissue.CREATOR = cwd_user.lower_user_name JOIN cwd_user as createjoin ON jiraissue.CREATOR = cwd_user.lower_user_name
  8. An die Beteiligten von Wirtschaftsministerium ging diese E-Mail raus: Wie ihr aus der zitierten E-Mail entnehmen könnt, ist das Problem in einem guten Telefonat mit Herrn Schmitt von der IHK Saarland geklärt worden. Hier die Stellungnahme von Herrn Schmitt: Ich bedanke mich im Namen des Forums bei Herrn Schmitt
  9. Dann sollten wir davon ausgehen, dass er in der Lage ist die betreffende Person richtig eingeschätzt zu haben?
  10. Mir fällt auf die Schnelle nur eine Option ein: Ein Windows API Hook auf die API (OpenFile,CreateFile,CreateDirectory), die für den Aufruf der Ordner zuständig ist. C++: Windows API-Hooking - Rootkit-Techniken [Gastartikel] | BlackPhantom.DE - Technik, Internet & Sicherheit Sowas machen nicht nur Rootkits, sondern auch AntiViren-Programme.
  11. Aha! Es geht voran. Da waren auch andere Personen des Wirtschaftsministeriums d. S. im CC. Die habe ich gleich mit übernommen .
  12. Langsam wird es lustig. Hab grad das Wirtschaftsministerium des Saarlandes versucht anzurufen. Insbesondere weil gestern wieder eine die rechtsfehlerhafte Haltung der IHK Saarland ins Forum gepostet hat: http://www.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/159367-projektantrag-abgelehnt.html#post1432402 Es hat keiner vom Referat E4 das Telefon abgenommen. Hab dann versucht den Bürgerbeauftragten, Dr. Michely, telefonisch zu erreichen, der mich dann zurückgerufen hat. Ich habe ihn gefragt ob er mir bei der Anfrage helfen kann. Er meinte dann zu mir, dass die IHK Saarland keine Aufsichtsbehörde hätte. Das Wirtschaftsministerium würde denen nur Zuschüsse geben. Ich hab ihm um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Er bat mich um eine E-Mail, damit er mir darauf antworten kann. Ich habe jetzt mal auf der IHK-Seite nochmal nachgeguckt. Dort steht: IHK Saarland - Partner der Wirtschaft - Impressum Schade. Ich hoffe, dass ich den Bürgerbeauftragten nicht in eine bürokratische Deadlock-Situation gefahren habe. Bin gespannt wann und wie er antwortet.
  13. BWL ist ein weites Feld. Was für uns Fachinformatiker für den WiSo-Teil der Abschlussprüfung interessant ist: - minimalste Grundkenntnisse in Rechnungswesen (Buchhaltung) - Vertragsrecht (BGB in den Themen: Nichtigkeit, Anfechtung, schwebende Unwirksamkeit, Willenserklärung, konkludentes Handeln...) - Form von Rechnungen, Kündigungen, Mahnungen und sonstigen betrieblichen Schreiben - Arbeitsrecht, u.a. Betriebsverfassungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz - bisschen VWL-Kenntnisse (Preisbildung, Angebot, Nachfrage, Oligopol...) - Organisationsformen etc. etc. Und wenn ich sehe was meine Frau im BWL-Studium lernt, dann muss ich sagen, dass wir in der FI-Ausbildung extremst an der Oberfläche kratzen. Aber ich finde es gut, wenn du dich damit näher befasst. Als (Hochschul-)Literatur kann dir empfehlen: "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" von Mankiw (reicht sogar eine günstigere ältere Ausgabe, man braucht nicht unbedingt die 5. Auflage) "Buchführung" von Wüstemann (vorsicht... wie immer sehr staubtrockenes Thema) "Finanzmathematik für Wirtschaftswissenschaftler" von Albrecht, wobei ich das Buch "Einführung in die Finanzmathematik" von Tietze bevorzuge, da es viel umfangreicher ist aber es erfordert auch tiefere Kenntnisse der Mathematik "Arbeitsgesetze", "Handelsgesetzbuch" und "BGB" von Beck
  14. Schade dass man scheinbar immer eskalieren muss.
  15. Das Buch hab ich ehrlich gesagt nie aufgeschlagen. Ich habe aber mir alte Abschlussprüfungen geholt und diese durchgearbeitet.
  16. Bitte richtig lesen. Es gibt keine vom Wirtschaftsministerium vorgeschriebene Form.
  17. Der Projektantrag hat keine vorgeschriebene Form. Grundlage für alles ist das BBiG und die Ausbildungsverordnung. Die Ausbildungsverordnung mit Anlagen findest du beispielsweise hier http://www.leipzig.ihk.de/Portaldata/1/Resources/Extranet_Ressourcen/03_auw/ordnungsmittel/Fachinformatikerin_-_OV60_VO_R_6102_1073.pdf Dort steht bei §15 Absatz 2 geschrieben: Somit kann/muss der Prüfungsausschuss entsprechende Informationen fordern. Mehr darf er auch nicht fordern.
  18. Das sind personelle Schnittstellen. Das geht imho klar
  19. Den Blödsinn hab ich auch nicht behauptet.
  20. Ich hab vor 3 Jahren mit ZendFramework Unit Tests für Restful Services programmiert
  21. Mit "Geplante Lösung" meinst du wahrscheinlich "Geplanter Leistungsumfang". Also immernoch festgelegt auf SharePoint? Das hier würde ich rausnehmen. Das bedeutet eine Vorentscheidung. Genauso wie das hier Die drei zitierten Abschnitte würde ich überarbeiten bzw. entfernen.
  22. Ich denke dass ist Muttis-Strategie gegen die NSA. Je breiter die Leitung umso problematischer das Zwischenspeichern für die NSA. :bimei

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