Ich bin zwar kein H4 aber ich denke nach lesen der Reisekosten etwas anderes als der TE.
1. Es steht dort .. können gewährt werden...
Auszug dann...
"...Fahrkosten werden in Höhe des Betrages erstattet, derbei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffent -lichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweck-mäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels entsteht. BeiBenutzung sonstiger Verkehrsmittel wird eine Weg -strecken ent schädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundes reise -kosten gesetzes gezahlt, die 0,20 Euro je gefahrenem Kilo-meter beträgt."
d.h. für mich niedrigster Tarif öffentliche Fahrten
, falls nicht geht es nach dem BRKG $5 Abs. 1
dort steht : § 5 BRKG (Bundesreisekostengesetz), Wegstreckenentschdigung - JUSLINE Deutschland
und wird verwiesen auf:
§ 4 BRKG (Bundesreisekostengesetz), Fahrt- und Flugkostenerstattung - JUSLINE Deutschland
Nach meiner Lesart gibt es dann max. 130 Euro für Fahrten mit Auto oder Motorrad.
Lasse mich aber gerne berichtigen. Warum man dies hier generell kund tun muss...erschliesst sich mir generell nicht.
@Maloja,
manchmal hat die Teilnahme einer Umschulung nicht im Dualen System auch andere Gründe als nur Faulheit nach der Suche für Duales System.
greets