Eine Azubi kann nur aus Wichtigm Grund Gekündigt werden,
das heisst Diebstahl, dem Chef eine aufs M. hauen, permanent
die Berufsschuhle schwänzen, vorsätzliche zerstörung von Geschäfts- bzw Kundeneigentum, vorsätzliche Sexuelle Belästigung von Mitarbeitern, Kunden, der Frau vom Chef oder
ihm selbst.
Der Vorsatz muß allerdings nachgewiesen werden!
Also nicht Unterkriegen lassen und wieter auf die Prüfung vorbereiten. Zum Arbeitsgericht gehen und in jedem Fall Anfechten, oder auf wiedereinstellung Klagen.
Für alle Fälle einen Betrieb suchen der die Ausbildung beendet.