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mbab72

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Beiträge von mbab72

  1. Die HP ProBook sind okay, v.a. wird man nicht arm beim Kauf, v.a. geeignet als "Unterwegs dabei hab" Laptop (Metalloberseite, aber Plastikunterseite). Akkulaufzeit über 4 Stunden mit Standardakku (eher sogar 5 Stunden), da onboard-Intel-Grafikkarte.

    Mit SSD (selbst verbaut) ist halt supergeil, da will man keine mechanischen Platten mehr.

  2. Die Firma versteht unter "Referenz" jedoch eine Kontaktperson in der Firma, an die sie sich wenden können ... Ich finde es auf jeden Fall eine fragwürdige Vorgehensweise

    Genau. Vor allem, wenn die "Referenz" (oder mehrere davon) im voraus fällig werden (welchen Immobilienmakler bezahle ich denn im voraus?) und trotz dutzender (aus meiner Sicht) zumindest ungefähr "passender" Stellen auf deren Website (wohne in Landeshauptstadt) monatelang sonst kein Kontakt zustandekommt. Mein Fazit: reines Kontakteabgreifen, sonst nix, der Umgangston war auch ne Katastrophe,

  3. Hallo

    Wie ist denn der aktuelle Stand bei einer _technischen_ Nutzungsbegrenzung bei (neu zu beschaffenden) playstation-fähigen Fernseher, z.B.

    - Begrenzung auf bestimmte Sender (z.B. nur ARD, andere Sender nur mit Geheimzahl),

    - Begrenzung auf bestimmte Nutzungsdauer (z.B. nur eine Stunde Playstation pro Tag, Fernsehnutzung ist aber mehr erlaubt).

    Nach _sozialer_ Nutzungsbegrenzung ist hier ausdrücklich nicht gefragt, das passt nicht zu meiner (eher speziellen) Ausgangssituation.

    Gibt es da grosse Unterschiede bei den Herstellern?

    Ciao

  4. Speziell RxxxHxxx kann ich nicht empfehlen, da haben in meiner Stadt (Landeshauptstadt) 6 Stellen auf die ich meine zu passen. Was bieten die mir an: 1 Stelle innerhalb von drei Monaten, und die 80 Kilometer entfernt. Das sind _Datensammler_, mehr nicht, insbes. Arbeitgeberkontakte. Bewerber werden wie Müllratten oder so behandelt. Unglaublich.

  5. Wenn ich das kurz aufgreifen darf: Das kannst Du bei einem C64 auch nicht... Und die Hardware war insoweit geschlossen, als das nur der Hersteller selbst in der Regel Hardware geliefert hat, die damit betrieben werden konnte. Ein anderes Floppy-Drive als das Commodore 1541 gab's (meines Wissens nach) nicht.

    Nö, es gab z.B. Parallel-Anschlüsse für das Diskettenlaufwerk mit und ohne ROM-Bausteine für den C64, sogar Festplatten und und und und sogar Extrem-Hochkapazitätsfloppys mit 3,2 _MB_ Creative Micro Designs - Wikipedia, the free encyclopedia Dolphin DOS

  6. Hallo

    Bitte mal folgenden Vertragsentwurf gegenlesen.

    Zwei Fragen habe ich schon jetzt:

    - Wie versteht ihr denn Begriff "nach Abstimmung" in §2 Abs. 5? Ausgeschrieben war die Stelle ausdrücklich aus "lokales Arbeiten in der Firma".

    - Wie würdet ihr Bereitschaft i.S.v. "telefonische Erreichbarkeit (z.B. daheim) um dann bei Bedarf inne Firma zu fahren, weil Fernzugriff sicherheitstechnisch nicht möglich/erwünscht" formuliert sehen, im Gespräch war da (rolierende) _möglicherweise_ kommende Bereitschaft 7x16 (also 7 Tage jeweils 16 Stunden).

    Anstellungsvertrag

    zwischen

    Fa. XYZ

    ...str. 17

    D-... Stadt

    - im folgenden XXXX genannt -

    und

    MBAB72

    - im folgenden Arbeitnehmer genannt -

    Anstellungsvertrag MBAB Seite 2 von 8

    Inhaltsverzeichnis

    § 1 Beginn ........................................................................................... 3

    § 2 Aufgabengebiet ............................................................................. 3

    § 3 Vergütung ..................................................................................... 4

    § 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit ........................................................... 4

    § 5 Verschwiegenheitsverpflichtung ................................................... 4

    § 6 Fahrtkosten, Spesen ..................................................................... 5

    § 7 Arbeitsverhinderung ...................................................................... 5

    § 8 Urlaub ........................................................................................... 5

    § 9 Nutzungsrechte ............................................................................. 6

    § 10 Kündigung, Vertragsende ........................................................... 6

    § 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen ................................ 7

    § 12 Erfüllungsort ................................................................................ 7

    § 13 Besondere Vereinbarungen ........................................................ 7

    § 14 Schlussbestimmungen ................................................................ 8

    Anstellungsvertrag MBAB Seite 3 von 8

    § 1 Beginn

    1. Der Arbeitnehmer wird ab dem 02.01.2013 bei Fa. XYZ beschäftigt.

    § 2 Aufgabengebiet

    1. Der Arbeitnehmer wird als Administrator mit folgendem Aufgabenbereich beschäftigt

    (Auswahl):

    - Administration der Fa. XYZ IT-Systeme (Server und PCs)

    - Administration IT-Systeme der Kunden von Fa. XYZ

    - Mitarbeit in Kunden-Projekten

    2. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden. Beginn und Ende

    der Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Übung von Fa. XYZ sowie

    der von ihr beratenen Unternehmen.

    3. Die Beschäftigung erfolgt im Betrieb des Arbeitgebers (Fa. XYZ) in STADT.

    4. Fa. XYZ ist berechtigt, dem Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen andere

    Arbeitsgebiete zuzuweisen und die Lage der Arbeitszeit zu ändern. Mit

    dieser Maßgabe verpflichtet sich der Arbeitnehmer ferner, bei Bedarf auch an

    anderen Betriebsorten von Fa. XYZ in Deutschland zu arbeiten.

    5. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, nach Abstimmung mit der Geschäftsleitung

    im Rahmen der Projektarbeit an den einzelnen Projektstandorten (z.B. beim

    Kunden) für Fa. XYZ tätig zu sein. Projektstandorte können sich sowohl im Inland

    als auch im Ausland befinden.

    6. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf besondere Anforderung der Geschäftsleitung

    auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit für Fa. XYZ tätig zu sein, zumutbare

    Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    § 3 Vergütung

    1. Mit Wirkung vom 02.01.2013 erhält der Mitarbeiter eine monatliche Vergütung

    in Höhe von x.xxx,00 € brutto.

    2. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Sonderzuwendung in Form einer

    freiwilligen Zulage in Höhe von xxxx0,00 €.

    3. Alle über die in § 3 Nr. 2 dem Arbeitnehmer zufließenden Leistungen des Arbeitgebers

    sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

    gewährt werden. Auch die wiederholte freiwillige Zahlung begründet

    keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung in der Zukunft. Die Gewährung

    derartiger Leistungen wird insbesondere dann eingestellt, wenn dies aus

    Anstellungsvertrag MBAB Seite 4 von 8

    wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder wegen der Person des Arbeitnehmers

    bzw. seines Verhaltens angezeigt ist.

    4. Die Vergütung ist jeweils zum Letzten eines Monats fällig und wird bargeldlos

    auf das Fa. XYZ benannte Konto des Arbeitnehmers ausbezahlt.

    § 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit

    1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft Fa. XYZ zur Verfügung

    zu stellen, die während der Tätigkeit auf ihn zu kommenden Aufgaben

    gewissenhaft zu erfüllen und in jeder Hinsicht die Interessen von Fa. XYZ zu

    wahren.

    2. Alle gegen Entgelt geleisteten Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen

    schriftlichen Zustimmung von Fa. XYZ. Die Zustimmung darf nur aus wichtigen

    Gründen, so z.B. wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt werden, verweigert

    werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt

    werden. Ehrenamtliche Nebentätigkeiten sind nur dann an die

    Zustimmung von Fa. XYZ gebunden, wenn sie die Interessen von Fa. XYZ beeinträchtigen

    können. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ vor jeder Aufnahme

    einer Nebentätigkeit zu informieren.

    3. Die Ergebnisse seiner Arbeit und alle in den Bereich der Firmentätigkeit fallenden

    Beobachtungen und Erfahrungen wird der Arbeitnehmer unverzüglich

    und unaufgefordert zur Verfügung stellen.

    § 5 Verschwiegenheitsverpflichtung

    1. Über alle nicht allgemein bekannten Firmenangelegenheiten ist gegenüber

    Außenstehenden und auch gegenüber unbeteiligten Mitarbeitern Verschwiegenheit

    zu wahren. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten

    anderer Firmen, mit denen das Unternehmen wirtschaftlich oder organisatorisch

    verbunden ist und dauert über das Ende des Angestelltenverhältnisses

    hinaus fort.

    2. Alle Fa. XYZ und ihre Interessen berührenden Briefe sind ohne Rücksicht auf den

    Adressaten, ebenso wie alle sonstigen Geschäftsstücke, Zeichnungen, Notizen,

    Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Material, usw. deren alleiniges Eigentum.

    Sie sind nach Aufforderung bzw. nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses

    unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind

    ausgeschlossen.

    3. Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten, vertrauliche

    und geheim zu haltende Schriftstücke, Zeichnungen, Modelle usw. sind unter

    dem vorgeschriebenen Verschluss zu halten.

    § 6 Fahrtkosten, Spesen

    Anstellungsvertrag MBAB Seite 5 von 8

    1. Die Erstattung von Fahrtkosten und Spesen wird entsprechend den Vergütungsrichtlinien

    von Fa. XYZ geregelt.

    § 7 Arbeitsverhinderung

    1. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gelten die Vorschriften

    des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

    2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche

    Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    des behandelnden Arztes erfolgt entsprechend der gesetzlichen

    Bestimmungen.

    3. Für den Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit länger dauern sollte, als ursprünglich

    bescheinigt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies Fa. XYZ unverzüglich gemäß

    § 7 Nr. 2 mitzuteilen.

    § 8 Urlaub

    1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Urlaub von 30 Arbeitstagen.

    2. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.

    3. Im Falle des Eintritts oder Ausscheidens im Laufe eines Kalenderjahres wird

    der Urlaub anteilig gewährt.

    4. Der Arbeitnehmer ist sich bewusst, dass er aufgrund seines Tätigkeitsprofils

    in dringenden Angelegenheiten auch im Urlaub für den Arbeitgeber oder dessen

    Kunden erreichbar sein muss.

    § 9 Nutzungsrechte

    1. Die Nutzungsrechte an den vom Arbeitnehmer erzielten Arbeitsergebnissen,

    einschließlich urheberrechtlich geschützter Arbeitsergebnisse, aus der Tätigkeit

    nach diesem Vertrag, gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf

    Fa. XYZ über. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages

    und schließt auch das Recht von Fa. XYZ ein, die Nutzungsrechte ganz

    oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

    Anstellungsvertrag MBAB Seite 6 von 8

    § 10 Kündigung, Vertragsende

    1. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Recht

    zur ordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten. Sollte der Arbeitnehmer nach

    Ablauf der Dienstzeit die Tätigkeit fortsetzen, so widerspricht Fa. XYZ hiergegen

    ausdrücklich.

    2. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen von

    beiden Seiten gekündigt werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate.

    3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6

    Wochen jeweils zum Quartalsende gekündigt werden. Tritt aufgrund gesetzlicher

    Vorschriften nach längerer Beschäftigungsdauer eine Verlängerung der

    Kündigungsfrist ein, so gilt diese verlängerte Kündigungsfrist für beide Teile.

    4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung - auch während

    der Probezeit. Die außerordentliche Kündigung muss als Begründung die wesentlichen

    Kündigungsgründe enthalten.

    5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

    6. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf

    des Monates, in dem der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente aus der

    gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt wird; spätestens jedoch mit Ablauf

    des Monats, in dem der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze

    erreicht. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Fa. XYZ unverzüglich

    davon Mitteilung zu machen, sobald er einen Antrag auf Rente gestellt hat.

    7. Vorschüsse und Darlehen werden im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    wegen des noch offenen Restbetrages ohne Rücksicht auf die bei

    Hingabe getroffenen Vereinbarungen sofort zur Rückzahlung fällig. Dies gilt

    nur dann nicht, wenn Fa. XYZ aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis

    kündigt oder der Arbeitnehmer wegen eines Grundes, der zur außerordentlichen

    Kündigung berechtigt, gekündigt hat.

    8. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche

    im Eigentum von Fa. XYZ stehenden Gegenstände unaufgefordert zurückzugeben.

    Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

    9. Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3

    Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

    Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung

    des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb

    von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

    Anstellungsvertrag MBAB Seite 7 von 8

    § 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen

    1. Der Arbeitnehmer tritt in dem Fall, dass er durch einen Dritten verletzt wird

    und Fa. XYZ Vergütungszahlung im Krankheitsfalle leistet, seine Schadenersatzansprüche

    bis zur Höhe der fortbezahlten Vergütung gegen diesen Dritten an

    die Gesellschaft ab.

    2. Er ist verpflichtet, Fa. XYZ die zur Erhebung und Durchsetzung der Ansprüche

    erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

    § 12 Erfüllungsort

    1. Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. XYZ, auch wenn der Arbeitnehmer zeitweise

    oder teilweise auswärts tätig ist.

    2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Erfüllungsort örtlich

    zuständige Arbeitsgericht.

    § 13 Besondere Vereinbarungen

    1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Spät-, Sonn- und Feiertagsarbeit

    zu verrichten. Gleiches gilt für Mehrarbeit. Für Mehr- bzw. Kurzarbeit gelten

    die gesetzlichen Bestimmungen.

    2. Die Angaben zur Person des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Lebenslauf

    des Arbeitnehmers. Sie sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen

    sind unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Der Arbeitnehmer

    wird darauf hingewiesen und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine

    persönlichen Daten gespeichert werden. Mit der Verarbeitung und Nutzung

    seiner personenbezogenen Daten ist er ausdrücklich einverstanden.

    3. Die Abtretung oder Verpfändung von Vergütungsansprüchen an Dritte ist

    ausgeschlossen.

    4. Dieser Arbeitsvertrag und die Rechtsbeziehungen der Unterzeichnenden richten

    sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen; tarifvertragliche

    Bestimmungen finden keine Anwendung.

    § 14 Schlussbestimmungen

    1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

    der Schriftform.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,

    wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    STADT, 14.12.2012

    Fa. XYZ

  7. Also, für eine Person OHNE Migrationshintergrund finde ich folgende "Recht"schreibung _reichlich_ verbesserungsfähig. Sollen mögliche Arbeitgeber von der Rechtschreibung auf die Arbeitsqualität schließen?

    Über mich: habe im Januar 2012 bei der IHK Dortmund erfolgreich meine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration abgeschlossen.

    Meine vorlieben im IT-Bereich ist das Betriebsystem Linux und das programmieren von Datenbanken in der Richtung MySQL von Microsoft. Kenntnisse in der Virtuallisierung sind vorhanden. Meine Berufserefahrung im IT-Bereich beschränkt sich nur auf ein Praktikum von 3. Monaten. Am BFW Dortmund lernte ich den Umgang mit Windows Server 2003, Windows Server 2008 + core, Linux ( Debian, openSuse), Windows XP, Windows 7, Netztopologien, VPN,

    VLAN, VMware Server, VMware workstation und playere, SQL, HTML, Active Directory, Softwareverteilung, DHCP, DNS,TCP/IP...., Mein Prüfungsprojekt war " Erhöhung der Sicherheit des vorhandenen Firmennetzwerkes durch Konfiguration einer Linux-Firewall mit DMZ"

    Firewall Script unter Linux erstellen, Bash-Dateien erstellen.

  8. @kingdiamond: Warum steht im Kopfbereich deines XING-Profils "Studio für K... und D..." wenn du da zuletzt 2011 warst? Ausserdem würde ich deinen Klarnamen auch aus Beitrag #1 löschen lassen.

    > Also nur weil es irgendwo im Internet steht, ist es nicht automatisch unüblich.

    Nur weil es "der kleine" ohne Quelle behauptet wird es nicht automatisch üblich.

  9. Im Anschreiben ist zwischen Wohnort und Handynr. eine unverständliche Zeile

    Anforderungen aus der Stellenanzeige wiederholt man nicht, ohne eigene "Beweise"/"Geschichten"/sonstiges dazu anzuführen.

    Eintrittstermin & Gehaltswunsch würde ich als ganzen Satz schreiben, da wirkt sonst so "mehr Zeit sind Sie mir nicht wert".

    Im Lebenslauf sind "kleinere" Schreibfehler: es heist "OpenSUSE" (in einem Wort), "VMware" (kleines W) etc.

    Konfession würde ich nur angeben bei einer Bewerbung bei einer Kirche.

    Bei XING schreibst Du "Realschlussabschluss", hier nur "Hauptschulabschluss"?

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