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Mazolino6

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  1. Leider ist die Prüfung nicht bestanden. Nach einem Telefonat bei der IHK müssen alle drei Bereiche (GH1, GH2 und WISO) bei mindestens 50% liegen. Wenn ein mangelhaft dabei ist, muss man mündlich nochmal ran, auch wenn das Gesamtergebnis über 50% liegt. Es kommt wahrscheinlich doch eine Ergänzungsprüfung auf mich zu. Ist das in jedem Bundesland anders geregelt? Auszug aus der Ausbildungsordnung: Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit ,,mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ,,ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit ,,mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
  2. Ist der Prüfungsteil B bestanden, wenn bei einem Teil keine 50 % erreicht wurden oder ist zwingend eine mündliche Ergänzungsprüfung notwendig? Die Ergebnisse sehen so aus: GH1 : 36% GH2: 57% WISO: 77% Beim Gesamtergebnis wurden die 50 % erreicht, aber bei GH1 halt nicht. Ist es jetzt bestanden oder kommt eine Ergänzungsprüfung auf mich zu?

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