Hallo,
Ich bin Umschüler und derzeit im Praktikum. In diesem Praktikum will/soll ich meine Projektarbeit machen.
im Zusammenhang mit meiner Projektarbeit sind bei mir einige Fragen aufgekommen.
1.
Ich habe mir im Internet einige Beispiele zu Dokumentationen angeschaut, zwei davon, die mit "sehr gut" bewertet wurden, hatten einen Umfang von 50 und 45 Seiten. Ich hab mir zur Sicherheit nochmal die Handreichung der IHK-Schleswig-Holstein angeschaut. Da steht was von max. 18 Seiten, bei 18 Seiten max. 5 Bildseiten, Inhaltverzeichnis und Literaturangaben laufen extra.
Die eine Doku wurde in Niedersachsen(?) eingereicht, die andere in Sachsen. Gibt es da tatschlich so erhebliche regionale Unterschiede? Oder habe ich was übersehen und meine Doku darf/muß auch 40-50 seiten haben? Bei der angesprochenen Doku aus Niedersachsen fiel mir auf, dass rund 30 Seiten als Anhang und Abbildungsverzeichnis deklariert waren.
2.
Im Rahmen meiner Projektarbeit soll ich unter anderem ein Dockerimage erstellen. Vor dem Praktikum habe ich mit sowas noch nie zu tun gehabt. Im Rahmen meiner Recherchen dazu habe ich mitbekommen, dass der Einsatz von Docker Containern im großen Stil als Trend wohl noch recht neu ist. Wenn ich eine Technologie oder ein recht spezialisiertes Framework einsetze, dass allgemeinhin nicht so geläufig ist, muß/darf das dann in der Doku inhaltlich erklärt werden? Oder ist ein Literaturweis ausreichend bzw. nur gewünscht, weil es für mich ja nur ein Werkzeug ist?
3.
Nochmal zu den Docker Containern: Ich musste mich ja erst damit vertraut machen, da ichs vorher nicht kannte. Muß/darf so eine allgemeine Einarbeitung in eine Technologie/ein Framework bei der Zeitplanung für den Projektantrag berücksichtigt werden? Oder geht man bei der Projektarbeit immer davon aus, dass zum Zeitpunkt des Starts der Durchführung, das grundsätzliche Wissen um die eingesetzten Technologien vorhanden ist?
4.
In vielen Projektarbeiten und Anträgen lese ich etwas von Kostenanalysen/Wirtschaftlichkeitsanalysen. Das spielt in meinem Projekt überhauptkeine Rolle.
Ich muß jetzt dazusagen, dass mein Projektantrag im ersten Anlauf abgelehnt worden ist. Die Prüfer haben dazu nichts konkret bemängelt, ich möchte nur den zweiten Antrag dann auch durchbekommen und nicht erleben, dass die sich dann darüber beschweren.
Wenn die das Nichtvorhandensein von wirtschaftlichen Betrachtungen jetzt nicht bemängelt haben, kann ich dann davon ausgehen, dass das im zweiten Antrag auch kein Thema mehr sein wird?
Aus der 4. Frage folgt, dass ich hier vielleicht die nächsten Tage nochmal den nachgebesserten Projektantrag poste, um Meinungen dazu einzuholen. Ich wills nur jetzt noch nicht machen, da ich den Brief Freitag erst bekommen habe und ihn erstmal firmenintern besprechen möchte.
Über Eure Meinungen und Ratschläge in diesen Fragen würde ich mich sehr freuen!