Veröffentlicht 9. April 200718 j Die IHK-GE gibt vor: Jede Seite muss eindeutig dem Prüfling und der Dokumentation zuzuordnen sein. Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein. bedeutet das das auf dem Deckblatt schon Seite 1 stehen musst. und dann das Inhaltsverzeichnis Seite 2 ist usw. 10 Seiten ist der Umfang... wird dann aber Deckblatt und Inhalt nicht gezählt.... letzte seite der Doku ist Seite 12. Habe ich das Richtig verstanden? Rob
9. April 200718 j Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen normalerweise nicht zur Doku. Das stand bei mir aber auch ganz genau in dem Schreiben von der IHK. Also: - Deckblatt - Inhaltsverzeichnis - Inhalt Seite 1 - 10 Wenn du dir nicht ganz sicher bist, frag deine Lehrer oder ruf bei der IHK an.
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