Veröffentlicht 7. Mai 200718 j Wer kann mir eine verbindliche Aussage darüber geben ob und wenn ja wieviel Zeug man ins Buch kleben darf. Jetzt speziell in RLP weil ich kann mir nicht vorstellen das man da alles reinkleben darf 48 Seiten PDF und so da besteht die Prüfung ja jeder der weiß wonach man suchen muss. Ich modifiziere mein Buch und genug gelernt.
7. Mai 200718 j Wer kann mir eine verbindliche Aussage darüber geben ob und wenn ja wieviel Zeug man ins Buch kleben darf.Das kann nur die lokale IHK.
8. Mai 200718 j Wer kann mir eine verbindliche Aussage darüber geben ob und wenn ja wieviel Zeug man ins Buch kleben darf. Jetzt speziell in RLP weil ich kann mir nicht vorstellen das man da alles reinkleben darf 48 Seiten PDF und so da besteht die Prüfung ja jeder der weiß wonach man suchen muss. Ich modifiziere mein Buch und genug gelernt. Hier die Antwort von der zuständigen IHK aus Aachen Zitat : Außerdem dürfen die Prüflinge handschriftliche Notizen (keine Sätze) in das Tabellenbuch oder das IT-Handbuch schreiben und sogenannte Reiter sind auch erlaubt!!! Selbsterstellte Blätter dürfen nicht benutzt werden!!! Hoffe konnte dir damit helfen, falls du aber genau wissen willst, frag lieber mal deine zuständige IHK
8. Mai 200718 j Die Sache scheint von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Wir in Hamburg dürfen nichts aber auch garnichts reinkleben oder reinschreiben.
8. Mai 200718 j Das ist nicht Bundeslandabhängig, sondern von der zuständigen IHK abhängig. Da es in einem Land durchaus mehrere Kammern geben kann, kann es eben dazu kommen, dass auch in einem Land verschiedene Regelungen existieren können.
8. Mai 200718 j wow alle schreiben die selbe Prüfung, aber mit unterschiedlichen Voraussetungen. Ist das noch Fair?
8. Mai 200718 j wow alle schreiben die selbe Prüfung, aber mit unterschiedlichen Voraussetungen. Ist das noch Fair? Das habe ich mich auch immer gefragt. Entweder dürfen sich alle das Handbuch vollschreiben oder eben keiner, aber so ist es völlig bescheuert.
8. Mai 200718 j Fair ist, das Handbuch gar nicht erst zuzulassen. Unfair ist nicht, das Handbuch in unterschiedlicher "Form" zuzulassen, da man die Prüfung auch ohne Handbuch und Taschenrechner schaffen kann. Statt energie- und zeitverschwendend nach dem Haar in der Suppe zu suchen, konzentriert eure Zeit doch lieber auf die eigentliche Prüfung. bimei
8. Mai 200718 j IHK Kassel: Sehr geehrter Herr xxx, bei handschriftlichen Notizen im IT-Handbuch ist immer die Gefahr der Mutmaßung über Täuschungshandlungen gegeben. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss direkt und sofort. Bei einer Täuschungshandlung erfolgt der Ausschluss von der Prüfung.
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