Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer kann mir eine verbindliche Aussage darüber geben ob und wenn ja wieviel Zeug man ins Buch kleben darf. Jetzt speziell in RLP weil ich kann mir nicht vorstellen das man da alles reinkleben darf 48 Seiten PDF und so da besteht die Prüfung ja jeder der weiß wonach man suchen muss.

Ich modifiziere mein Buch und genug gelernt.:)

Geschrieben
Wer kann mir eine verbindliche Aussage darüber geben ob und wenn ja wieviel Zeug man ins Buch kleben darf.
Das kann nur die lokale IHK.
Geschrieben
Wer kann mir eine verbindliche Aussage darüber geben ob und wenn ja wieviel Zeug man ins Buch kleben darf. Jetzt speziell in RLP weil ich kann mir nicht vorstellen das man da alles reinkleben darf 48 Seiten PDF und so da besteht die Prüfung ja jeder der weiß wonach man suchen muss.

Ich modifiziere mein Buch und genug gelernt.:)

Hier die Antwort von der zuständigen IHK aus Aachen

Zitat :

Außerdem dürfen die Prüflinge handschriftliche Notizen (keine Sätze) in das Tabellenbuch

oder das IT-Handbuch schreiben und sogenannte Reiter sind auch erlaubt!!!

Selbsterstellte Blätter dürfen nicht benutzt werden!!!

Hoffe konnte dir damit helfen, falls du aber genau wissen willst, frag lieber mal deine zuständige IHK

Geschrieben

Die Sache scheint von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Wir in Hamburg dürfen nichts aber auch garnichts reinkleben oder reinschreiben.

Geschrieben

Das ist nicht Bundeslandabhängig, sondern von der zuständigen IHK abhängig. Da es in einem Land durchaus mehrere Kammern geben kann, kann es eben dazu kommen, dass auch in einem Land verschiedene Regelungen existieren können.

Geschrieben
wow alle schreiben die selbe Prüfung, aber mit unterschiedlichen Voraussetungen. Ist das noch Fair?

Das habe ich mich auch immer gefragt. Entweder dürfen sich alle das Handbuch vollschreiben oder eben keiner, aber so ist es völlig bescheuert. :rolleyes:

Geschrieben

Fair ist, das Handbuch gar nicht erst zuzulassen.

Unfair ist nicht, das Handbuch in unterschiedlicher "Form" zuzulassen, da man die Prüfung auch ohne Handbuch und Taschenrechner schaffen kann.

Statt energie- und zeitverschwendend nach dem Haar in der Suppe zu suchen, konzentriert eure Zeit doch lieber auf die eigentliche Prüfung. ;)

bimei

Geschrieben

IHK Kassel:

Sehr geehrter Herr xxx,

bei handschriftlichen Notizen im IT-Handbuch ist immer die Gefahr der Mutmaßung über Täuschungshandlungen gegeben. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss direkt und sofort. Bei einer Täuschungshandlung erfolgt der Ausschluss von der Prüfung.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...