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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo

N Kumpel von mir ist zu schnell gefahren worden und ist erwischt worden.

Wieviel zu schnell weiss ich nicht.

Problem ist: er hat ne Begrenzung auf der Rückseite Führerschein unter 05.04 Schlüsselzahlen - Wikipedia

Muss er jetzt mit Punkten in Flensburg + Geldstrafe + vorübergehenden Scheinabgeben rechnen oder ist da mehr im Busch?

Aus der Probezeit ist er lange raus und kann auch nicht argumentieren, dass er das Auto zum Erreichen des Arbeitsplatzes brauchen würde.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Führerscheinauflage?

Bye.

Probierts mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

Dort treiben sich neben Fahrlehrern und Behördenmitarbeitern auch auf Verkehrsrecht spezialisierte Juristen rum.

Problem ist: er hat ne Begrenzung auf der Rückseite Führerschein unter 05.04 Schlüsselzahlen - Wikipedia

Ich geh davon aus, dass diese Begrenzung für das Motorrad gilt !? Ist er nun mit dem Motorrad zu schnell gefahren oder mit dem Auto !?

Falls diese Begrenzung beim Motorrad drauf steht und er mit dem Auto zu schnell gefahren ist ==> Kein Problem !

Ist die Begrenzung beim Motorrad und er ist mit dem Motorrad zu schnell gefahren ==>

1. Fall Er hat den Führerschein seit >= 2 Jahren keine weiteren Probleme, da nach 2 Jahren A (Begrenzt) er in Deutschland automatisch den Schein A (Unbegrenzt) erhält !

2. Fall Er hat den Führerschein seit <2 Jahren --> u.U. Fahren ohne Fahrerlaubnis !!

Aber sicher bin ich mir da nicht

1. Fall Er hat den Führerschein seit >= 2 Jahren keine weiteren Probleme, da nach 2 Jahren A (Begrenzt) er in Deutschland automatisch den Schein A (Unbegrenzt) erhält !

Die beschränkte Version der Klasse A ist auf folgendes beschränkt:

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg

Woher die Beschränkung kommt die er hat weiß ich nicht, aber am besten abwarten, was im Brief steht der bald kommt ;)

Woher die Beschränkung kommt die er hat weiß ich nicht

Nachdem weder im Eingangsposting noch im Link etwas von Motorrädern stand, gehe ich mal von einem Mißverständnis seitens HJST1979 aus.

Die Beschränkung 05.04 wird/wurde gerne z.B. bei starker Fehlsichtigkeit vergeben, da sich diese bei höheren Geschwindigkeiten stärker bemerkbar macht. Um dem Betroffenen aber nicht gänzlich den Führerschein zu verwehren, bekommt er eine Begrenzung auf x km/h.

Soweit ich mich errinnere, wird das Überschreiten dieser Geschwindigkeit nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Fahren ohne Führerschein gewertet. Ich denke aber mal, dass der Freund von Jens nichts "Zusätzliches" zu erwarten hat, weil die "beiden" Übertretungen ja in Tateinheit begangen wurden.

ICQ

PS: Das da oben ist übrigens keine Rechtsberatung! :mod:

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