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Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe hier gerade zwei kleinere Problemchen:

1) Die Projektdokumentation soll laut Merkblatt der IHK Stuttgart nicht länger als max. 10 - 15 Seiten :mod: sein, das halte ich ein. Wie tragisch ist es dann, wenn ich bei den Anlagen (laut Merkblatt ebenfalls max. 10 - 15 Seiten DIN A4 :mod: ) etwas überziehe? Ich meine jetzt keine riesigen Unterschiede, sondern nur so ein oder zwei Seiten.

2) Dann noch was zum Quellcode (ich gebe zu, ich bin FIAE). Laut einem Mitschüler sollen "aussagekräftige Auszüge" vom Quellcode mit in die Doku. Kann mir jetzt noch einer erklären was "aussagekräftige Auszüge" sein sollen??? :confused:

Bis jetzt habe ich einfach mehr oder weniger den kompletten Quellcode drin, nur eben einige "langweilige" Stellen weggelöscht und mit einer Kommentarzeile hingeschrieben was hier eigentlich an Code stehen sollte.

Paßt das so, oder wie würdet Ihr das machen?

Danke schonmal im Voraus.

Onkel Hägi

Geschrieben

ich hab gar kein QuellCode, sonder nur Struktogramme....

Es kann doch net jeder Prüfer jede Programmiersprache....

Bei mir sitzt mein BWL lehrer mit in der prüfung, wenn ich dem Code vorleg, würde er glaub ich nix damit anzufangen wissn....

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