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Betriebsrat


Cleo

Empfohlene Beiträge

Hallöle,

hoffe ich hab das richtige unterforum erwischt und irgendwer kennt sich mit aus, weil ausm BetrVG werd ich nicht wirklich schlau.

Und zwar haben wir einen Betriebsrat.. naja mehr ein paar Leute, die sich Betriebsräte schimpfen dürfen und an sich gesehen eigentlich nichts

sinnvolles machen. Auch die BV ist die totale Lachnummer...

Naja wie dem auch sei. Die Firma ist in den letzten Monaten sehr stark gewachsen. wenn es so weitergeht haben wir bald doppelt so viele leute (wenn das nicht jetzt schon der fall ist) als bei der Wahl.

Gibt es eine Möglichkeit so zu argumentieren und so ein absetzen des BR zu erzwingen?

Wenn ich das Gesetz richtig interpretiert habe, dann müssen ja vom BR große Pflichtverletzungen stattgefunden haben bis man den quasi "rauswerfen" kann.

Aber es haben etliche AN an den wahlen ja gar nicht teilgenommen und

das ist, nennen wir es mal, suboptimal..

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Ich wünscht ich wär n huhn.. die finden nämlich ab und zu mal ein korn :P

Denke ich hab schon gefunden, was ich gebraucht habe

BetrVG § 13

BetrVG - Einzelnorm

Der erste Punkt is ja schon mal gar nicht so schlecht.

Aber mir ist das mit dem mindestens nicht so ganz klar...

ach menno zu warm zum denken...

wenn ich 20 AN habe.. und innerhalb dieser 24 Monate 45 AN in Summe.. dann kommen keine neuwahlen..

wenn ich aber 100 AN hatte und dann innerhalb der 24 Monate 50 einstelle, so gibt es neuwahlen...

Was ist aber wenn ich 80 hatte und dann 130.. dann sind ja die 50% nicht erfüllt und es gibt keine neuwahlen.

Hab ich das richtig verstanden?

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