Veröffentlicht 14. Juni 200718 j Also, ich brauch mal bitte von einem ganz dringend n Erklärung und zwar: GH1: 48 % GH2: 60 % Wiso: 48 % Etz will ich die mündliche Ergänzungsprüfung beantragen, und die hab ich dann mit meiner Präsi und Fachgespräch. Wie läuft das ganze so richtig ab? weiß das einer? hab da nämlich keinen plan von! Danke an alle für die Antworten!!!! MFG SchuKi P.S.: Prüfung zum ITSE
14. Juni 200718 j Ähhm, Du bist nicht durch die Theorie gefallen, darfst Du da überhaupt ne Ergänzungsprüfung machen?
14. Juni 200718 j die haben in dem Brief das Formular mit reingetan und bei meinem mündlichem Termin steht "Präsentation/Fachgespräch /mündl. Ergänzungsprüfung" und bei den andren net... und wie, ich bin da net durchgefallen... man muss doch bei bei zwei teilen mindestens 50 % haben oder? Ich seh grad irgendwie net mehr durch :old
14. Juni 200718 j ... man muss doch bei bei zwei teilen mindestens 50 % haben oder? Wenn Du mal Deine Ergebnisse in den Notenrechner eingibst, bekommst Du folgende Angaben: Zitat: Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen. Wie ist das zu erklären? Die Berufsverordnung sagt dazu: (6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. bimei
14. Juni 200718 j sry, aber ich versteh das grad net so wirklich, wieso schicken die mir dann das ganze mit der mündl. Ergänzungsprüfung??? und das ich das Formular dazu bis spätestens 20.06.2007 einreichen muss?!
15. Juni 200718 j ich würde da anrufen und es mir erklären lassen. den eigentlich hast du bestanden und wozu für eine ergäzungsprüfung pauken, wenn man diese umgehen kann?
15. Juni 200718 j hab angerufen, und sie meinten, wenn man in einer der GH1 unter 50 % hat und im Wiso auch unter 50% hat, dann muss man die Ergänzungsprüfung machen, egal, ob man bestanden hat oder nicht! Aber is eigentlich ein Vorteil, denn dadurch wird die mündliche Ergänzungsprüfung mit gewertet, und ich hab die möglichkeit mich doch noch zu verbessern Und ich bin im Präsentieren eh besser und muss mich halt darauf konzentrieren, denn dann is auch noch der 3er drin also danke für die Antworten, is alles geklärt!
15. Juni 200718 j Hallo, wenn ich die oben genannten Texte richtig verstehe ist bei dir eine Ergänzungsprüfung nicht mehr möglich, da sie zum Bestehen der Prüfung nicht mehr den Ausschlag geben kann. Kann mir kaum vorstellen, dass da eine IHK etwas anderes erzählt... mfg, Shrek, erstaunt :eek
15. Juni 200718 j ja sie hat gesagt, dadruch das ich in zwei bereichen auf 5 stehe, muss ich diese ergänzungsprüfung machen! sie hat gemeint, das ganze beruht auf den Paragraphen: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Und dadruch das es bei mir so knapp ist, hat der Prüfungsausschuss gesagt, lasst mal eine Ergänzungsprüfung machen! So hab ich das verstanden, und naja, jedenfalls hab ich die etz beantragt und werd nächste woche ordentlich büffeln! MFG SchuKi
15. Juni 200718 j Hallo, aber wie kann dann dieser Punkt zu treffen? wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. mfg, Shrek
15. Juni 200718 j vielleicht wenn ich dort weniger als 50 % hätte (Ergänzungsprüfung) das ich dann nicht bestehe oder so! Ich weiß es nicht...
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