29. Juni 200718 j Meiner Meinung nach muss der mit dem Hänger auf gekennzeichneten Flächen stehen. Sieht man meiner Meinung nach Überall solche Schilder für PKW mit Hänger.
29. Juni 200718 j Hier mal noch 2 Fälle bei denen es anders ausging: in beiden Beispielen waren die Falschparker berufsmässige Fahrer. Das ist der OP nicht. In beiden Beispielen waren genaue Zweckbestimmungen vorhanden (Radweg und LKW-Parkzone), im Beispiel des OP nicht. Meiner Meinung nach muss der mit dem Hänger auf gekennzeichneten Flächen stehen. Sieht man meiner Meinung nach Überall solche Schilder für PKW mit Hänger. Ich habe solche Schilder/Beschriftungen noch nicht gesehen, nicht aufm Supermarktplatz, evtl. vielleicht auf nem Baumarktparkplatz, aber nur eventuell.
29. Juni 200718 j in beiden Beispielen waren die Falschparker berufsmässige Fahrer. Das ist der OP nicht. Was hat denn das damit zu tun? Müssen sich Berufskraftfahrer mehr an Verkehrsregeln halten als andere? In beiden Beispielen waren genaue Zweckbestimmungen vorhanden (Radweg und LKW-Parkzone), im Beispiel des OP nicht. Fakt ist doch, dass die beiden in dem Beispiel nicht auf einem Parkplatz gestanden haben, genau wie der Anhänger. Wo soll da der Unterschied sein?
29. Juni 200718 j Müssen sich Berufskraftfahrer mehr an Verkehrsregeln halten als andere? Zumindest die Strafen sind empfindlicher. Fakt ist doch, dass die beiden in dem Beispiel nicht auf einem Parkplatz gestanden haben, genau wie der Anhänger. Wo soll da der Unterschied sein? Ähm, reden wir über den gleichen Unfall? Deine Skizze im OP sagt ganz klar, zumindest die vier Räder des Zugfahrzeugs befanden sich auf einem Parkplatz. und RECHTSTIPPS (dein Beispiel) redet auch von "er sich auf einen reinen Busparkplatz gestellt hatte, 25 Prozent seiner Reparaturkosten als Mitverschuldensanteil abgezogen (Az.: 19 S 18691/05)."
29. Juni 200718 j Zumindest die Strafen sind empfindlicher. Beispiel? "Delikt" - Strafe Berufskraftfahrer - Strafe Nicht-Berufskraftfahrer und mit Quellenangaben bitte. bimei
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