Veröffentlicht 29. Juni 200718 j Hallo zusammen, ich habe meine Prüfung bestanden und wurde von meinen Ausbildungsbetrieb übernommen. Nun stellt sich mir die Frage, ist mein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet mir ein Zeugnis/Beurteilung auszustellen? Gruß, Oliver87
29. Juni 200718 j Paragraf 16, Absatz 1, Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes sagt: Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Kurz: Ja.
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.