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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich habe soeben mein Prüfungszeugnis zum Fachinformatiker (AW) bekommen.

Die Gesamtnote wurde dabei folgendermaßen berechnet :

GH1*0.2+GH2*0.2+Wiso*0.2+Projektarbeit*0.2+Präsi/Fachgespräch*0.2

Also alles zu gleichen Teilen.

Meiner Meinung nach und nach der Berechnung von Ulis Notenrechner müsste sich die Gesamtnote jedoch folgendermaßen zusammensetzen :

GH1*0.2+GH2*0.2+Wiso*0.1+Projektarbeit*0.25+Präsi/Fachgespräch*0.25

Nun meine Frage :

Ist die Gewichtung bundesweit einheitlich geregelt und wo ist diese Regelung festgeschrieben ?

PS: Ich hatte keine mündliche Ergänzungsprüfung und meine zuständige IHK ist die IHK Potsdam.

Vielen Dank im Voraus

Ist die Gewichtung bundesweit einheitlich geregelt und wo ist diese Regelung festgeschrieben ?

Ja.

In der Berufsverordnung (http://bundesrecht.juris.de/itktausbv/__9.html)

Zitate daraus:

(2) [...] Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden.

(6) Innerhalb des Prüfungsteiles B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.

bimei

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik, §15 :

(2) [...] Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden.

(6) Innerhalb des Prüfungsteiles B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.

Also ich verstehe das so :

Teil A = Dokumentation*0.5 + (Projektpräsentation/Fachgespräch) *0.5

Teil B = GH1*0.4 + GH2*0.4 + WiSo *0.2

Das ist auch verständlich und diese Berechnung stimmt auch mit den Angaben auf meinem Prüfungszeugnis überein.

Demnach habe ich in Teil A 87 Punkte und in Teil B 78 Punkte.

Meine Gesamtnote auf dem Prüfungszeugnis wird mit 80 Punkten angegeben.

Wie kommt diese zustande? :confused:

In der o.g. Verordnung finde ich keine Aussage zu der Gewichtung von Teil A und Teil B für das Gesamtergebnis.

Demnach habe ich in Teil A 87 Punkte und in Teil B 78 Punkte.

Meine Gesamtnote auf dem Prüfungszeugnis wird mit 80 Punkten angegeben.

Wie kommt diese zustande? :confused:

In der o.g. Verordnung finde ich keine Aussage zu der Gewichtung von Teil A und Teil B für das Gesamtergebnis.

Das sieht verdächtig falsch aus. Nenne uns einfach mal alle Teilnoten (GH1, GH2, WISO, Doku, Präsi, FG [und MEPR ;)]) und dann rechnen wir mal gemeinsam.

Danach rufst du deine IHK an, ....

Meine Noten laut Prüfungszeugnis:

GH1 : 68

GH2 : 92

Wiso : 68

Doku : 86

Präsi/Fachgespr. : 87

Gesamtergebnis : 80

Anzumerken ist, dass ein Kollege aus der Berufsschule, der ein halbes Jahr früher ausgelernt hatte, auch nach dem Bewertungsschema, dass jede Teilnote zu gleichen Teilen in das Gesamtergebnis eingeht, bewertet wurde.

Der Prüfungsausschuss hatte mir übrigens nach meinem Fachgespräche mündlich zu einem Gesamtergebnis von 83% gratuliert. :confused:

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