Zum Inhalt springen

Sehr Nahe dran


Teelicht

Empfohlene Beiträge

Hallo,

es sieht bisher gut aus eine Umschulung zu erhalten, welche für mich eine Erstausbildung wäre.

Beim Arbeitsamt habe ich am 18 Oktober einen Termin. Da das Arbeitsamt selbst für meinen Umkreis eine 10 seitige Stellengesuche für Fachinformatiker hat werden sich die Bewilligungsprobleme wohl gering halten.

Das ist das eine :)

Ich bin dabei Betriebe zu finden die mich umnschulen würden, auch das wird jetzt nicht das schwierigste und habe ich zumindest telefonisch, schon 3 die Interesse haben (klar ich koste denen ja auch nix dann).

2 davon haben gesagt naja kannste hier anfangen, aber viel unterstützen können wir dich nicht. Der 3 nimmt es sehr ernst und läst nun durch die IHK prüfen ob er als Ausbildungsbetrieb in Frage kommt und wenn ja erhalte ich dort einen Platz. Denn spätestens im November muss ich nun beginnen, sonst wirds eng.

Was muss ein Betrieb erfüllen um durch die IHK das ok zu bekommen? Ich bin natürlich sehr gespannt, dnen dieser Betrieb sagt mir doch am meisten zu. Ich habe nur jetzt die Chance auf eine Ausbildung und ich möchte soviel wie es geht auch lernen. Ich hoffe ihr versteht wie ich es meine?

VG Teelicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Alex,

mache ich gerne und melde mich am 18.10 dann.

Ich habe einen Bekannten der beim Arbeitsamt in meiner alten Heimat arbeitet (NRW). Er sagte es ist total unterschiedlich wie das die Arbeitsämter händeln, das kann sogar von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein. Das Arbeitsamt in meiner alten Heimat zahlt überhaupt nichts mehr, hier in der neuen Heimat sieht es bisher noch anders aus.

Ich weiß auch nicht wer sich das ausgedacht hat und warum nicht mehr auf die Einzelfälle geschaut werden kann.

VG Teelicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe leider keine Umschulung finanziert bekommen, im Gegenteil,

ich bekomme jetzt sogar überhaupt keine Unterstützung mehr von der Arge, nicht mal die Miete!

Wenn ich keine ausbildung machen würde, hätte ich am Ende mehr Geld.

Das ist schon arm hier in Deutschland! :upps

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde unter das Bafög-Gesetz fallen, was aber nicht stimmt - mein antrag wurde abgelehnt.

nun bin ich dabei einen bab-antrag (berufsausbildungsbeihilfe) auszufüllen, muss man dann mal abwarten was passiert.

tja im moment kann ich meine rechnungen nicht bezahlen (wohne aber in einer wohnung meiner eltern), da die jetzt beide rentner sind wirds jetzt eng und ich muss mir so einiges einfallen lassen.

:)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Alex,

oh das hört sich nicht gut an, da bleibt dir nur rechtliche Hilfe. Bei deinem "Einkommen" steht dir ein Beratungsschein zu, gehe zum Anwalt, zahle ihm einmalig 10 Euro und der soll dir helfen. Bis dieser Antrag durch ist soll eben die Arge in Kostenvorleistung gehen, können sich das Geld ja wiederholen.

Und mach das am besten noch heute Alex, es geht ja nicht darum das du in Geld "schwimmen" möchtest, sondern dir wenigstens Brot und Käse leisten kannst.

Zahlst du Miete an deine Eltern? Habt ihr einen Mietvertrag?

VG Teelicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Sache ist die, dass ich bis August Hartz IV zur Unterstützung bekommen habe und sie dann meinten es sei ein Versehen gewesen, dass ich überhaupt Leistungen bekommen hätte.

Wenn ich jetzt trara mache, muss ich am Ende noch alles zurück bezahlen :)

Wo bekomme ich denn so einen Beratungsschein ?

Ja wir haben einen Mietvertrag und ich kann sie aber nicht bezahlen im Moment.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Alex,

nene so geht es nicht was die da treiben.

Haben die einen Fehler gemacht und dieser war für dich nicht offensichtlich, ist es nicht deine Schuld.

Wenn ich jetzt trara mache, muss ich am Ende noch alles zurück bezahlen

Kommt darauf an, selbst wenn kann hier nur eine geringe Rate vom ausbezahlten Satz gemacht werden.

Melde dich bitte direkt mal hier an, auch wenn du nicht arbeitslos bist zur Zeit!

Arbeitslosenhilfe Online e.V. - Powered by vBulletin

Ich denke da kann dir noch mehr geholfen werden.

Wo bekomme ich denn so einen Beratungsschein ?

Entweder du gibst direkt beim Anwalt die 10 Euro ab oder du gehst zuerst zum Gericht (mit Gehaltsabrechnung) und holst dir dort den Schein.

VG Teelicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

so nun hab ich ein unerwartetes "Problem". Bisher ist es ja so das in einer Umschulung den Betrieb keine Kosten entstehen, dies ist bei mir seid heute anders :rolleyes:

Ich habe nun die Unterschrift vom Arbeitsamt, das wenn ich durch den Eignungstest komme, das ich die Umschulung bezahlt bekomme, aber der Betrieb muss mir zusätzliche eine Ausbildungsvergütung zahlen.

Das macht es nun nicht leichter, denn im November wollte ich beginnen.

Mein Betrieb der mich umschulen wollte, muss nun erst prüfen ob er es sich leisten kann.

Also hab ich heute neue Bewerbungen raus gesendet, hoffe aber sehr das der eine Betrieb sagt das es vom Geld her geht.

Wie setzt sich die Vergütung überhaupt zusammen?

VG Teelicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Arbeitsamt wird mir die nächsten 2 Jahre 67% meines letzten Nettogehaltes zahlen

Schön und gut, aber wodurch wird die Umschulung finanziert (ESF, event. sogar Ziel, RaHa, SGB III-UHG, hat der Betrieb eine Beihilfe beantragt, wenn ja, was für eine, ... usw. usf.))?

... und "verlangt" das der Betrieb eine Ausbildungsvergütung zahlt.

Ja klar, das ist bei manchen Förderungen Voraussetzung. Darum kommt es ja mit darauf an, die Art der Förderung zu kennen.

Ausgehen solltest Du erstmal von einer betriebsüblichen Ausbildungsvergütung, wenn Du nichts anderes weisst.

bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ohje das sind ja viele Möglichkeiten :old

Ich weiß nur:

Ich habe eine Eingliederunsgvereinbarung, wenn ich den psychologischen Eignungstest betsehe, erhalte ich anstatt für 1 Jahre, eben die 2 Jahre das ALG1. Somit würde ich mit einer Ausbildungsvergütung auf keine weiteren Hilfe währned der Umschulung angewiesen sein. Der Betrieb hat nichts beantragt. Könnte er denn?

VG Teelicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Huhu Teelicht,

ohje das sind ja viele Möglichkeiten

*lach* Ja, ich weiss, das ist nicht einfach. Viele Dinge kennt man auch nur, wenn man in dem Bereich tätig war/ist und auch selbst dann nicht alle. Das ist also kein Beinbruch. Mein Rat wäre, Dir erstmal keinen Kopf zu machen, wie sich die Vergütung zusammensetzt, sondern die Rückmeldung Deines Wunsch-Arbeitbgebers abzuwarten. ;)

Ich habe eine Eingliederunsgvereinbarung, wenn ich den psychologischen Eignungstest betsehe, erhalte ich anstatt für 1 Jahre, eben die 2 Jahre das ALG1. Somit würde ich mit einer Ausbildungsvergütung auf keine weiteren Hilfe währned der Umschulung angewiesen sein.

Das ist zumindest eine Spur und für Dich ganz einfach ein Fakt. Hat denn dieser Test schon stattgefunden?

Der Betrieb hat nichts beantragt. Könnte er denn?

U.U. könnte er Eingliederungsbeihilfen beantragen, das ist aber auch von mehreren Faktoren abhängig, sowohl auf Betriebsseite, wie auch auf der Seite des "Einzugliedernden" und sogar mögl. von der Stadt/Gemeinde/dem zuständigen "Arbeitsamt", weil auch die teilweise Fördermöglichkeiten bieten, die andere eben nicht haben (zum Jahresende sind die aber oftmals ausgeschöpft).

Sorry für die ungenauen Angaben, aber ohne die genauen Umstände zu kennen, lässt sich das nicht konkreter beantworten. Der Wunsch-Arbeitgeber sollte sich aber auf jeden Fall erkundigen. Ob Du dazu die Anregung geben solltest oder das vielleicht von Dir als "drängeln" und eher unangenehm aufgefasst werden könnte, musst Du selbst einschätzen.

bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hurra,

ich hatte heute um 17.30 Uhr ein Vorstellungsgespräch und nun einen Betrieb gefunden der mich mit Ausbildungsvergütung ab November ausbilden wird :D:D:D:D

Muss nun noch am Montag durch den Eignungstest vom Arbeitsamt dnan ist jede Hürde genommen. So ganz glauben kann ich das alles noch nicht und wird ein paar Nächte brauchen.

VG Teelicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...