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Allgemeine Ausbildungsfragen...


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1. Mich würde interessieren wieviel Urlaubstage ich im 3 Lehrjahr habe..

Bisher hatte ich immer 30! Ich frage deswegen so blöd weil man ist doch nach der IHK Prüfung Präsentation fertig und diese ist ja im Juni /juli Wenn die jetzt Am 2. Juli Beispielsweise ist zählt dann der Komplette Monat Juli dazu oder nicht..?

2. Ich hab irgendwoher gehört das nach der Ausbildung sprich mit Abschluss der IHk Präsentation Prüfung die Firma für 3 weitere Monate verpflichtet ist einen zu übernehmen..? Irrglaube oder ist das wirklich so..?

Wäre über jede Antwort dankbar!

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1. Mich würde interessieren wieviel Urlaubstage ich im 3 Lehrjahr habe..

Bisher hatte ich immer 30! Ich frage deswegen so blöd weil man ist doch nach der IHK Prüfung Präsentation fertig und diese ist ja im Juni /juli Wenn die jetzt Am 2. Juli Beispielsweise ist zählt dann der Komplette Monat Juli dazu oder nicht..?

Nein, nicht komplett. Du kriegst für Juni dann anteilig Urlaub angerechnet.

2. Ich hab irgendwoher gehört das nach der Ausbildung sprich mit Abschluss der IHk Präsentation Prüfung die Firma für 3 weitere Monate verpflichtet ist einen zu übernehmen..? Irrglaube oder ist das wirklich so..?

Irrglaube. Solange nichts (vertraglich) vereinbart ist, muss Deine Firma nichts. Lediglich ein Zeugniss ausstellen und im Falle, dass Du nicht weiter beschäftigt wirst, 3 Monate vorher Dich darauf hinweisen, Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

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Die Regel die Du meinst, gilt bei Ausbildungsverträgen nicht.

Wenn Du nach Deiner Ausbildung keinen weiteren Vertrag bekommst, bist Du arbeitssuchend. Soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss auch in einem solchen Fall der ausbildende Betrieb den Auszubildenden erinnern, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend zu melden. Aber ich kann mich auch irren.

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Aber ich kann mich auch irren.

Du irrst.

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitsuche

Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach Satz 1 und 2 reicht eine fernmündliche Meldung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

bimei

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...

2. Ich hab irgendwoher gehört das nach der Ausbildung sprich mit Abschluss der IHk Präsentation Prüfung die Firma für 3 weitere Monate verpflichtet ist einen zu übernehmen..? Irrglaube oder ist das wirklich so..?

Soweit ich weiß gibt es im Geltungsbereich von IG Metall-Tarifverträgen eine 6monatige befristete Übernahme. Ist das vielleicht gemeint?

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Soweit ich weiß gibt es im Geltungsbereich von IG Metall-Tarifverträgen eine 6monatige befristete Übernahme. Ist das vielleicht gemeint?

Wie gesagt irgendwoher hatte ich das mit den 3 Monaten mal gehört. Aber wie ich jetzt vermehrt gehört habe ist dies wohl nicht der Fall.

Abgesehen davon ist meine Firma recht klein und wir sind in keiner Gewerkschaft ;( *leider*

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Du irrst.

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitsuche

[..] Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

Ach, sieh an. Wieder was gelernt.

Stimmt, ich war noch ein halbes Jahr in meinem alten Ausbildungsbetrieb damals beschäftigt und habe dann in der Zeit das Schreiben bekommen, dass der Betrieb mich darüber unterrichten muss. Das war natürlich dann nicht mehr innerhalb eines betrieblichen Ausbildungs- sondern Beschäftigungsverhältnis.

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