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Lösung Zwischenprüfung 2008 - IHK Lösungen *offiziell*


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Du kannst es ruhig ansprechen! Denn meiner Meinung nach gibt es keine vollkommen richtige Lösung für die 4.4!

Also ich habe zwar die 1 gewählt, aber man muss als Azubi, laut Gesetzestext nen Kündigungsgrund mit angeben, außer in der Probezeit!

Aber die 3 ist auch nicht ganz richtig. Den da steht man kann mit 4 Wochen Kündigungsfrist kündigen, wenn man ein Studiumsplatz oder einen andern Ausbildungsbetrieb bzw. beruf hat und dies auch als Grund angibt. Fast richtig, aber ich kann auch Kündigen wenn ich die Ausbildung aufgeben will, dies muss ich dann aber auch als Grund mit angeben. Aber laut 3 gibt es diese Möglichkeit der Ausbildungsaufgabe nicht. Also doch nicht richtig.

Das heißt also, es gibt zur 4.4 keine korrekte Lösung! Sie müsste deshalb gestrichen werden!

Ja und bei der 3.8 haben die auch nen Fehler, definitiv! Es muss statt 1/7/3, 1/5/3 lauten! Und bei der 2.2 stimmt zwar die 3, iss aber im IT-Handbuch schlecht zu erkennen gewesen. Denn dort sieht es so aus als wenn die 1 stimmen müsste!

Aber ich denke, solche Punkte kannste ruhig mit ansprechen! Zumindest mal der Fall 4.4! Denn diese Frage iss auch ohne Musterlösung, als nicht Lösbar zu erkennen!

Gruß de Emi

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Top-Benutzer in diesem Thema

Dann frag diejenige Person doch noch einmal nach der richtigen Lösung für Aufgabe 4.4 mit der Kündigung.

In etlichen bisher stattgefundenen ZP von 1998 an und im Gesetzestext steht dass man mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden kann.

Mal ne andere Frage. Habe vor die IHK anzuschreiben, jedoch mehr aus dem Grund des "Nichtbenutzens bzw. Untersagen des Tabellenbuches durch die Aufsicht ...". Parallel könnte man ja auch einige Aufgaben ansprechen. Sind die Ergebnisse nun zuverlässig und sollte man die IHK bereits vor Bekanntgabe der offiziellen Lösung mit den vorläufigen Ergebnissen konfrontieren oder es lieber bleiben lassen und ohne vorläufige Lösung generell Aufgaben in Frage zu stellen? Denn ohne vorläufige Ergebnisse wär mir nie in den Sinn gekommen Aufgabe 4.4 in besagtem Brief aufzunehmen.

6. Kann der Auszubildende kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben will?

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis gemäß

§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn er

die Berufsausbildung insgesamt aufgeben

oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.

Auch diese Kündigung muß schriftlich und unter Angabe des besonderen Kündigungsgrundes (Berufsaufgabe bzw. –wechsel) erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG).

Will ein Auszubildender dagegen denselben Beruf weiterlernen und lediglich den Betrieb wechseln, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht. Hat der Auszubildende den besonderen Kündigungsgrund der Berufsaufgabe bzw. des Berufswechsels nur vorgeschoben, um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der alte Ausbildungsbetrieb von ihm Schadensersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG).

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Mich würde mal interessieren, warum bei der 4.2 1,5 Stunden rauskommen.

Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe ist die Verlängerung der Arbeitszeit auf 8,5 Stunden nur möglich, wenn der Ausgleich innerhalb derselben Woche stattfindet. In der Aufgabenstellung stand aber dass die Freizeit in den folgenden drei Monaten gewährt wird.

Also bleibt meiner Meinung nach die Höchstgrenze von 8 Stunden, Lösung also 1 Stunde.

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Ich hab den Gesetzestext grad nich zur Hand, aber wenn ich mich recht erinnere, stand da drin, das die Arbeitszeit auf 8,5h verlängert werden kann, wenn an einem anderen Tag in der Woche die Arbeitszeit entsprechend weit unter 8h liegt (was sie ja tut, bei normalerweise 7h täglich).

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Mich würde mal interessieren, warum bei der 4.2 1,5 Stunden rauskommen.

Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe ist die Verlängerung der Arbeitszeit auf 8,5 Stunden nur möglich, wenn der Ausgleich innerhalb derselben Woche stattfindet. In der Aufgabenstellung stand aber dass die Freizeit in den folgenden drei Monaten gewährt wird.

Also bleibt meiner Meinung nach die Höchstgrenze von 8 Stunden, Lösung also 1 Stunde.

Man muss öfters auf Sprachliche achten. ^^ Die Aufgaben sind manchmal ganz schön fies gestellt. In den nächsten 3 Monaten bedeutet ja auch, dass ab dem Tag in drei Monaten Freizeitausgleich gewährt wird, also noch in der gleichen Woche.

Jetzt ist die Frage was ist, wenn am Freitag 8,5 Überstunden getätigt werden müssen. Dann wirds wieder schwammig ^^

Gruß

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Monierung der Aufgaben:

1.1,1.5,1.11.2.2,3.1,3.8

Diese Aufgaben will unserer Lehre (Prüfungsauschuß/Kontrollauschußmitglied der ihk) monieren!

Bei 1.1 soll auch 5 aktzeptiert werden, bei 1.5 die 3.

Bei 1.11 soll aufgrund der undeutlichen Aufgabenstellung auch die 2 aktzeptiert werden!

2.2 soll ganz aus der wertung wegen der aufgabenformulierung!

bei 3.1 sollte auch sql aktzeptiert werden!

und bei 3.8 soll bei B) die 5 anstatt der 7 richtig sein!

Montag gibt er das ab und wartet auf die antwort seitens der ihk!

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Monierung der Aufgaben:

1.1,1.5,1.11.2.2,3.1,3.8

Diese Aufgaben will unserer Lehre (Prüfungsauschuß/Kontrollauschußmitglied der ihk) monieren!

Bei 1.1 soll auch 5 aktzeptiert werden, bei 1.5 die 3.

Bei 1.11 soll aufgrund der undeutlichen Aufgabenstellung auch die 2 aktzeptiert werden!

2.2 soll ganz aus der wertung wegen der aufgabenformulierung!

bei 3.1 sollte auch sql aktzeptiert werden!

und bei 3.8 soll bei B) die 5 anstatt der 7 richtig sein!

Montag gibt er das ab und wartet auf die antwort seitens der ihk!

Mhh ist ja eine ganze Menge - wäre interessant zu hören wie das ganze bei der IHK "ankommt" - ich kann mir aber schwer vorstellen, dass das alles durchgeht, denn das ist ja schon ein ganzer Haufen .....

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Mhh ist ja eine ganze Menge - wäre interessant zu hören wie das ganze bei der IHK "ankommt" - ich kann mir aber schwer vorstellen, dass das alles durchgeht, denn das ist ja schon ein ganzer Haufen .....

Mal schaun, er begründet auch alles und hat uns vorher nochmal gefragt, er meinte auch das es in den vorherigen prüfungen nie soviel war :P

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Mhh ist ja eine ganze Menge - wäre interessant zu hören wie das ganze bei der IHK "ankommt" - ich kann mir aber schwer vorstellen, dass das alles durchgeht, denn das ist ja schon ein ganzer Haufen .....

Naja, wenn sie so viel Müll verzapfen, müssen sie eben auch so viele Beschwerden annehmen...

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um hier mal allen gerüchten vorzubeugen!

das können keine offiziellen Lösungen sein.

Ich habe gerade bei der IHK angerufen.

Der offizielle Lösungsbogen wird erst veröffentlicht sobald die Ergebnisse an die

Azubis verschickt wurden!

Also auch Ausbilder der Betriebe bekommen vorher KEINE OFFIZIELLEN Lösungen.

Ihr könnt gerne bei der IHK anrufen und euch das bestätigen lassen

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um hier mal allen gerüchten vorzubeugen!

das können keine offiziellen Lösungen sein.

Ich habe gerade bei der IHK angerufen.

Der offizielle Lösungsbogen wird erst veröffentlicht sobald die Ergebnisse an die

Azubis verschickt wurden!

Also auch Ausbilder der Betriebe bekommen vorher KEINE OFFIZIELLEN Lösungen.

Ihr könnt gerne bei der IHK anrufen und euch das bestätigen lassen

Ein Anarchist der auf die offiziellen Lösungen wartet :D

Naja, offiziell sind die Lösungen natürlich erst wenn Sie verschickt werden. Denke mal weil dann die Einspruchsfrist abgelaufen ist...

Nichtsdestotrotz möchten die Prüfer auch gern wissen was richtig wäre und bekommen eine "vorläufige Lösung".

An der kann sich meiner Meinung nach aber nur noch was ändern wenn Einsprüche durchgehen...

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Ein Anarchist der auf die offiziellen Lösungen wartet :D

Naja, offiziell sind die Lösungen natürlich erst wenn Sie verschickt werden. Denke mal weil dann die Einspruchsfrist abgelaufen ist...

Nichtsdestotrotz möchten die Prüfer auch gern wissen was richtig wäre und bekommen eine "vorläufige Lösung".

An der kann sich meiner Meinung nach aber nur noch was ändern wenn Einsprüche durchgehen...

Richtig, es handelt sich um die offiziele vorläufige Musterlösung der IHK!

Die offiziele Lösung kommt natürlich erst in 4 - 5 Wochen nachdem die Einsprüche zu den Aufgaben bearbeitet worden!

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laut ihk aachen haben die lösungen momentan nur die prüfer, also diejenigen welche die prüfung kontrollieren!

Ausbilder, Lehrer etc. bekommen die Lösungen erst wenn sie diese vom U-Form verlag kaufen, und das geht erst nachdem die Ergebnisse zugeschickt wurden.

Sollte also ein Ausbilder so eine Lösung bereits besitzen muss es sich um eine Fälschung handeln oder hier wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Bei der in diesem Thread geposteten Lösung sind einige antworten nicht nachvollziehbar!.

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Hallo liebe Kollegen,

bei folgenden Aufgaben herrscht bei mir noch reger Klärungsbedarf:

1.10:

In einer früheren ZP kam genau die gleiche Aufgabe dran, bei der war die Antwort "Auswahl der Lieferanten" richtig. Komischerweiße ist bei dieser Zwischenprüfung angeblich Antwort 2 korrekt!?

1.11:

Offensichtlich ist hier Antwort 5 richtig. Allerdings hat sich rein rechnerisch Antwort 2 um mehr % verbessert. Ich rechne kurz vor:

Antwort 5: 4,8*100/5,3 = ~90% --> Verbesserung um 10%

Antwort 2: 2,3*100/2,6 = ~88% --> Verbesserung um 12%

3.8:

Die Antwort an Stelle B) muss meiner Meinung nach 5 sein, da dies das Symbol für eine manuelle optische oder akustische Eingabe ist. Zählt das Keyboard nicht zu den optischen Eingaben dazu?

Danke schonmal für eure Antworten

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die ganzen strittigen Fragen wurden hier zwar schon ellenlang diskutiert, aber hier noch mal kurz:

1.10. Welche Lieferanten ich nehme wirkt sich nicht unmittelbar auf meine Preise aus. Bonustafeln (Rabatte) schon. Hab gerade kein TB hier, aber da sind ein paar Erklärungen was wozu gehört...

1.11. Es wurde nach der "größten Verbesserung des Notenwertes" gefragt, nicht nach der prozentualen Veränderung.

3.8. Wird Dir hier niemand Widersprechen. 5 ist richtig. Meiner Meinung nach hat sich hier die IHK vertippt...

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"1.11. Es wurde nach der "größten Verbesserung des Notenwertes" gefragt, nicht nach der prozentualen Veränderung"

aber im Verhältnis zum Vorjahr....

eine Verhältnisrechnung muß somit prozentual abgeglichen werden, welches die Vorgehensweise von Amarant ( und meine eigene :>) bestätigt.

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"1.11. Es wurde nach der "größten Verbesserung des Notenwertes" gefragt, nicht nach der prozentualen Veränderung"

aber im Verhältnis zum Vorjahr....

eine Verhältnisrechnung muß somit prozentual abgeglichen werden, welches die Vorgehensweise von Amarant ( und meine eigene :>) bestätigt.

Ich habe dies bereits an anderer Stelle gesagt, während der Zwischenprüfung habe ich genau wegen dem Problem ob prozentual oder nicht gerechnet werden muss, mit den Prüfern geredet. Es wurde eindeutig gesagt, dass NICHT nach Prozent gefragt wurde.

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"1.11. Es wurde nach der "größten Verbesserung des Notenwertes" gefragt, nicht nach der prozentualen Veränderung"

aber im Verhältnis zum Vorjahr....

eine Verhältnisrechnung muß somit prozentual abgeglichen werden, welches die Vorgehensweise von Amarant ( und meine eigene :>) bestätigt.

langsam langweilt es...

"Ermitteln Sie das Kriterium, mit der größten Verbesserung des Notenwertes 2007 im Vergleich zum Vorjahr".

Das steht nichts von Verhältnis.

und abgesehen von dem was da steht: die veränderung von schulnoten prozentual zu berechnen macht doch überhaupt keinen sinn.

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