Veröffentlicht 14. Juli 200817 j Nabend. Ich habe auch mal eine Frage bzgl. der Ausbildung zum Fachinformatiker im Schwerpunkt Anwendungsentwicklung ausserhalb eines Betriebes. Ich habe mir den Paragraph: (2) 1Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. 2Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. 3Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. 4Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. ... mal durchgelesen Nun eine kleine Verständnissfrage noch ... Kann ich auch eine Abschlussprüfung bei der IHK absolvieren (für FIAE) wenn ich eine Kaufmänische Ausbildung als Kaufmann für Spdition und Logistikdienstleistung gemacht habe? Wird das angerechnet oder gilt das nur für Technische Ausbildungsberufe? Für Rat wäre ich sehr Dankbar
14. Juli 200817 j Da dein anderer Ausbildungsberuf bis auf den kaufmännischen Teil keine Überschneidung mit dem FIAE hat, würde ich sagen, dass die andere Ausbildung als Grund nicht reicht... Brauchst also wohl deine 4.5 Jahre Berufserfahrung oder Nachweis deiner Handlungskompetenz
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