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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich bin gerade auf Azubisuche und habe eine sehr vielversprechende Bewerbung bekommen. Allerdings ist der Bewerber bereits Azubi in einer anderen Firma.

Kann ich diesen einfach "übernehmen"? Bleibt er dann im 2ten Lehrjahr oder beginnt er von Vorne? Wie findet man bei der IHK einen geeigneten Ansprechpartner zu dem Thema? Was gibt es sonst noch zu beachten?

Danke schon mal für alle Tipps

So ganz einfach ist ein Wechsel aber nicht. Es muss schon ein guter Grund für einen Betriebswechsel beim Azubi vorliegen. Ist das der Fall?

Wenn ja dann sollten der Azubis und du als zukünftiger Betrieb die Sache einfach mal mit der IHK abklären.

Ist dieser wichtige Grund irgendwo definiert?

Momentan ist die Situation die, dass der Azubi in einer Internetagentur beschäftigt und "tod unglücklich" ist. Seine Ausbildung besteht darin, dass er seit einem Jahr an einem Projekt als billige Arbeitskraft genutzt wird und das war es. Keine Unterweisung, keine Schulung, keine Projekte, keine Zeit für eigene Erfahrungen. Dazu kommt der ständige Druck Überstunden machen zu müssen. Die Bezahlung ist auch nicht gerade die beste. Eine Liste mit dutzenden Kritikpunkten an Ausbildung und Firma Immerhin versteht er sich mit den Kollegen. Normalerweise zweifle ich an solchen Aussagen, aber da ich dort bereits mal gearbeitet habe, weiß ich um die Korrektheit *seufz*

Bei uns ist die Situation, dass wir händeringend einen sehr guten Azubi suchen. Programmieren in verschiedenen Sprachen ist nur die Grundlage der Ausbildung, dazu kommen halt noch Exkurse in verschiedene Paradigmen und irgendwo bei Kollektiver & Künstlicher Intelligenz sind wir fertig. Da ist es wirklich schwer, jemand gutes zu finden und ein Talent verkommt in einer anderen Firma ungefördert. -.-

Wie ermittle ich den Ansprechpartner bei der IHK?

Also gerade die Bezahlung ist kein Grund (solange sie rechtzeitig gezahlt wird). Die nicht vorhandene Ausbildung ist da ein möglicher Punkt. Wenn hoffentlich ein Berichtsheft geführt wird kann er das ja auch der IHK so zeigen.

Ich würde jedenfalls raten das erstmal der Azubi zur IHK geht und sich beraten läßt und eben darauf hinweisst das keine Ausbildung stattfindet und er so auf dem Arbeitsmarkt später keine Chance hat. Die sollten ihm dann sagen können ob und wie ein Wechsel möglich ist.

Der richtige Gesetzestext wäre § 22 Kündigung aus dem Berufsbildungsgesetz

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur

gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier

Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder

sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

So jedenfalls meine Interpretation. Aber wie gesagt, der Azubi sollte sich mal bei der IHK beraten lassen.

Wie ermittle ich den Ansprechpartner bei der IHK?

Klick auf der IHK Seite im Internet (deines "Bezirks") einfach auf Kontakt und ruf da an, die werden dich weitervermitteln...

Der Azubi kann außerdem mit seiner jetzigen Firma einen Aufhebungsvertrag machen und dann bei euch anfangen, wenn die alte Firma da mitspielt :)

Der richtige Gesetzestext wäre § 22 Kündigung aus dem Berufsbildungsgesetz

So jedenfalls meine Interpretation. Aber wie gesagt, der Azubi sollte sich mal bei der IHK beraten lassen.

Diesen Gesetzestext kenne ich auch - daher habe ich wegen dem Grund noch einmal nachgefragt. Den gemäß dieses Paragraphens berechtigt der wichtige Grund zur Kündigung ohne Einhalten der Kündigungsfrist. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, sind die Azubis an eine Kündigungsfrist gebunden. Ich lese keinerlei Einschränkung auf einen wichtigen Grund heraus.

Dann werde ich jetzt mal weiter einen kompetenten Ansprechpartner bei der IHK suchen.

Hallo,

ein sogenannter wichtiger Grund berechtigt immer zur Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Das ist z.B. rechtswiedriges Verhalten des AG oder auch des AN. Wie das halt überall ist mit fristlosen Kündigungen. Wichtig ist für euch der zweite Absatz. Und der besagt, dass ein Auszubildender nur dann seinen Vertrag kündigen kann, wenn er die Ausbildung abbrechen und einen ANDEREN Beruf erlernen möchte. Soweit ich weiß wird die IHK ihn nach einer solchen Kündigung nicht zur Ausbildung im gleichen Beruf zulassen.

Anders sieht es dann wieder bei einem Wechsel aus besonderen Gründen wie Insolvenz oder Problemen beim alten Arbeitgeber aus.

Aber wie dir hier schon gesagt wurde: Nimm dein Telefon, ruf irgendwen in der IHK an und lass dich verbinden. Hier weiß vermutlich niemand, wer der richtige Ansprechpartner dafür ist. Vermutlich ist es leichter, sich mit denen vernünftig zu unterhalten als auf irgendwelche Paragraphen zu pochen.

Gruß

Tobias

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