Veröffentlicht 7. Oktober 200816 j Hallo alle zusammen, ich bin zur Zeit im zweiten Lehrjahr und bin immer wenn ich Berufsschule hatte mit dem Auto hingefahren (37km eine Strecke). Jetzt habe ich erfahren, dass man das Fahrgeld auch erstattet bekommt, so weit so gut. Somit dachte ich, dass ich die Erstattung auch gleich noch rückwirkend für das erste Lehrjahr beantrage, weil es handelt sich immerhin um über 4.500km... Jedoch meinte die zuständige Person in unserem Hause, dass eine rückwirkende Erstattung nicht möglich sei. Deswegen wollte ich jetzt fragen, ob es irgendeine gesetzliche Grundlage gibt, die verankert, bis wann man spätestens die Fahrtkosten erstattet bekommen kann? Wie das Thema schon sagt: ich mache meine Ausbildung an einer Technischen Unversität und bin demzufolge im öffentlichen Dienst.
8. Oktober 200816 j Normalerweiße ist es immer bis zum 31.Oktober des Jahres möglich in dem das Schuljahr geendet hat. So ist es zumindest bei uns.
8. Oktober 200816 j Autor Das klingt ja gut ;-) denn diesem Falle ging das Schuljahr eben vom 03.09.2007 (Ausbildungsbeginn) bis zum 11.07.2008 (Zeugnisausgabe). Somit hätte ich also noch bis zum Ende diesen Monats das Recht auf die Rückerstattung. Ich habe das auch gestern schon abgegeben, ich kann also noch Hoffnung haben Kannst du mir auch noch sagen, ob es da eine rechtliche Verankerung gibt? Oder irgendeinen anderen Bezugspunkt?
8. Oktober 200816 j Also bei uns wars so: Man musste erstmal nen Antrag stellen das der Einsatz des PKWs anerkannt wurde. Das geschah nur bei mhh Zeitersparnis von 3h in der Woche keiner Busverbindung oder Wirtschaftlichkeit so hab ichs zumindest im Kopf Nach der Anerkennung. erhielt man einen Zettl zum ausfüllen mit Km und Tage , die von der Schule eingetragen wurden. Und iwann gabs Geld
8. Oktober 200816 j Autor Aha, ich sollte einfach einen formlosen Antrag stellen, in dem ich um die Erstattung der Fahrtkosten bitte. Und daran sollte eine kleine Tabelle mit angefügt werden, wieviel ich wann gefahren bin. Nagut, dann werde ich wohl einfach abwarten müssen, denn es ist ja scheinbar bei jeder Einrichtung anders...
8. Oktober 200816 j Den Antrag auf Fahrkostenerstattung geht halt der Antrag zur Annerkennung des PKWs als Nutzfahrzeugs vorraus, soviel ich weiß oder es ist in einem. Aber den Antrags gibts normal auf deinem Landratsamt.
9. Oktober 200816 j In meiner ersten Ausbildung habe ich die Fahrtkosten für das erste Lehrjahr nicht rückwirkend wieder bekommen. Trotz allen Versuchen. Meine Fahrtkosten lasse ich mir vom zuständigen Landratsamt erstatten, da sich das Arbeitsamt wieder einmal quer stellt. Nach Informationen eines Klassenkamerades der im osten wohnt (ich im Westen), gibt es im Osten kein Benzingeld vom Landratsamt. Aber ich dene mit der rückwirkenden Zahlung wird es Probleme geben.
9. Oktober 200816 j Autor Danke für eure Antworten! ich denke auch, dass ich schlechte Karte habe um vom Staat etwas zurückzubekommen, aber wenn mich nicht alles täuscht, dann zahlt die Uni selber diese Kosten und nicht jemand anderes... deswegen habe ich noch die Hoffnung, dass es was wird. :-)
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