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Fahrtkostenerstattung für reinen Schulweg


Gast JulianB

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, ich befinde mich in einer Ausbildung zum FIAE, und habe in der Berufsschule Blockunterricht von je 3,25 Wochen ~ 15 Werkstagen.

Meine eigene Wohnung befindet sich von meiner Arbeitsstelle lediglich 1.5 Kilometer entfernt, also ideale Fahrradentfernung.

Aber meine Berufsschule ist geschlagene 25 Km entfernt, eine Strecke für die ich mein Auto nicht bewegen werde, insbesondere nicht hier in HH wo ich auch noch jeden Tag 2x durch den Elbtunnel müsste!

Daher habe ich mich entschieden mit der S-Bahn zu fahren, da kostet mich ein Wochenticket 22,50 Euro, also kommen in einem (Schul)-Monat schon locker 70 Euro reine Fahrtkosten zur Schule auf mich zu.

Bei meinem nicht allzu hohen Azubigehalt wäre es jetzt natürlich schön wenn ich diese Fahrtkosten erstattet bekommen könnte, durch meinen Betrieb bekomme ich jedenfalls nichts zurück.

Die Stadt Hamburg bietet zwar ein Azubi-Fahrkartenabonnement an, allerdings rechnet sich das mit den reinen Fahrtkosten nicht, sprich ich würde fürs Abo mehr bezahlen als für die einzelnen Wochenkarten, auch eine Monatskarte rechnet sich nicht.

Meine Frage, ist es möglich diese entstandenen Kosten wieder rein zu holen, die Belege besitze ich ja und ebenfalls habe ich Schulnachweise für exakt diese Zeit.

Vielen Dank an euch wäre echt super das mal zu wissen.

Liebe Grüße,

Julian

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Ich habe mich mit ehemaligen Azubis hier unterhalten, diese meinten das der Betrieb keine Unterstützung diesbezüglich leistet. Mein Problem ist halt das ich mit meinem Gehalt so gerade über die Runden komme, ohne das ich verhungere ^^. Aber mit 70 Euro im Monat weniger sieht die Welt echt anders aus. Dann ist meine Nahrung zumindestens weg.

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Als Azubi zahl man in der Regel ja noch keine Lohnsteuer.

Hast du mal bei deiner Schule angefragt? Ich hatte während meiner Ausbildung Fahrtkosten mit dem Auto von 150-200€ (nur Sprit!) und hatte auch mal angefragt, ob's da nicht irgendeine Lösung gibt. Hier in Hessen scheint es eine Beihilfe zu geben. So viel ich weiß, bekommt man nicht die kompletten, aber einen Teil der Fahrtkosten erstattet. Ich hab es allerdings nicht bekommen, weil ich "Ausländer" bin und man nur die Kosten erstattet bekommt, wenn man in Hessen wohnhaft ist. Ich wohne allerdings in Rheinland-Pfalz und pendle jeden Tag rüber. Bin auf meinen Kosten sitzen geblieben und eine Alternative zum Auto gab es nicht, da die ÖPNV-Anbindung bei mir zu schlecht ist. Also du kannst ja mal in der Schule fragen. Vielleicht habt ihr ja auch so eine Regelung. Nur wenn du außerhalb von Hamburg wohnst, könnte das, wie bei mir, auch Probleme geben...

[ironie] In der heutigen Zeit muss man halt flexibel sein! :old

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also das sich ein azubi-abo nicht rechnet kann ich mir nicht wirklich vorstellen

durch wie viele zonen von HH fährst du denn von deiner wohnung zur schule??

ich hab auch nen azubi-abo für 2 zonen dafür bezahl ich im monat ca. 35 euro

und das is im gegensatz zu 22,50 € in der woche meiner meinung nach schon nen großer unterschied. . .

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Die Freibeträge kenne ich, konnte mir so im dritten Lehrjahr dank der hohen Fahrtkosten wenigstens noch das Kindergeld erhalten (Werbungskosten). Aber wenn JulianB von einem nicht allzu hohen Azubi-Gehalt spricht, wage ich es zu bezweifeln, dass er zu den wenigen Azubis gehört, die so viel Geld verdienen und davon Gebrauch machen könnten ;)

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also hier in bayern werden die fahrtkosten erstattet, zumindest normaler weise. das hatte mir mein betrieb mitgeteilt. deshalb muss ich einen solchen antrag beim einwohnermeldeaamt stellen, obwohl bayern uns als "fremde" ansieht (erklärung dauert jetzt zu lange) und wir daher keine erstattet bekommen. aber die restlichen berufsschüler kriegen es erstattet. aber ich weiß nicht, wie es in hh aussieht.

aber wie schon gesagt wurde, entweder zum arbeitsamt gehen und dort bab-antrag stellen oder zur "arge"( in städten meist "jobcenter") gehen und dort dann ergänzendes alg2 bzw fahrtkostenerstattung beantragen. vorrangig musst du ehh bab beantragen. hast du schon eine abgeschlossene berufsausbildung (darunter zählt auch eine vollschulische ausbildung wie der ita)?

wenn ja dann kannst/musst du alg2/wohngeld beantragen. dann fällt bab flach.

hoffe, ich konnte dir weiterhelfen ;)

Bearbeitet von tTt
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Wie so oft.

Ab auf das Landratsamt, die haben so ein Ausbildungsgeldpool. Die haben da einen Fahrtkostenantrag.

Den Ausfüllen und alle Fahrkarten ranhängen.

Das Geld bekommst du zu 100% am Ende des Jahres wieder.

Mir ist aufgefallen, dass recht wenig wissen, das es soetwas ohne Probleme beim Landratsamt gibt.

Grüße

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