Veröffentlicht 6. November 200816 j Hallo, habe hier ein Arbeitszeugnis von meiner Ausbildung. ..... Betriebsvorstellung etc. ..... Im Laufe der Ausbildung hatte Herr XXX Gelegenheit, alle in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Tätigkeitsfelder kennenzulernen und sich entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen und diese in der praktischen Projektarbeit im Betrieb zu vertiefen und auszubauen. Herr XXX hat regelmäßig die Berufsschule besucht und Berichtshefte und weitere Nachweise ordnungsgemäß geführt. Die Leistungen von Herrn XXX waren stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern verhielt sich Herr XXX stets einwandfrei. Das Ausbildungsverhältnis endete zum XXX mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung. Für seinen weiteren Lebensweg und sein berufliches Fortkommen wünschen wir Herrn XXX alles Gute Bitte bewertet das mal. Gruß Alex
6. November 200816 j Ausbildungszeugnis != Arbeitszeugnis Ich bewerte das Zeugnis und nicht die Person - und lege oft sehr negativ aus! "hatte Herr XXX Gelegenheit" - hat sie aber nicht genutzt. "Herr XXX hat regelmäßig die Berufsschule besucht" - und regelmäßig auch nicht. "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" - 2 "verhielt sich Herr XXX stets einwandfrei" - es gab immerhin nichts zu meckern. Mitazubis? Kunden? "Das Ausbildungsverhältnis endete" - und dann? Übernahme? Warum nicht? "sein berufliches Fortkommen" - im Sinne von Fortkommen vom Ausbildungsbetrieb? (aus dem Kontext gelesen) "wünschen wir Herrn XXX alles Gute" - kein "weiterhin", somit war es wohl nicht so gut? Kurze Zusammenfassung: AUTSCH!
7. November 200816 j Ja das habe ich mir schon gedacht. ich empfinde das als frechheit. kann ich das ding anfechten? z.B. hab ich in der Berufsschule nur 2 Fehltage im ganzen Jahr usw. der ist nur sauer das ich für die paar kröten die er mir geboten hat, nicht weitermachen wollte.
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