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Geschrieben

Hallo,

wie unterscheidet sich das "Fachkonzept" von einem "Pflichtenheft" ?

In dem Pflichtenheft sind ja alle relevanten Punkte bereits enthalten.

Bspw. sind unterhalb der Abschnitte "Sollkritierien" und "Wunschkritieren" im Pflichtenheft ja bereits die Programmfunktionen aufgeführt.

Muß nun im Fachkonzept zu jeder Programmfunktion noch einmal eine detaillierte Beschreibung der geplanten technischen Umsetzung erfolgen ?

Wie kann vorgegangen werden, wenn eine detaillierte Beschreibung der Programmfunktionen aufgrund des Programm-Umfangs nicht möglich/sinnvoll ist ? Kann in diesem Fall auf die Erstellung des Fachkonzeptes verzichtet und stattdessen auf das Pflichtenheft verwiesen werden ?

Danke.

Geschrieben

Deine beiden Begriffe haben wenig miteinander zu tun. In der Literatur gibt es die Kombinationen

- Lastenheft / Pflichtenheft

- Fachkonzept / Technisches Konzept

Grundlegend sagen Lastenheft bzw. Fachkonzept etwas darüber aus, was fachlich gewünscht wird. Das Pflichtenheft bzw. das technische Konzept sagen dann etwas darüber aus, wie diese Wünsche (geplant) umgesetzt werden.

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