Veröffentlicht 9. Juni 200916 j Hallo, ist es richtig, dass man 1 Tag vor der mündlichen Prüfung frei bekommt (Sonderurlaub) `? Habe das mal so am Rande mit bekommen..
9. Juni 200916 j In der Regel ist das so. Das liegt aber an deinem Betrieb. 95% aller Unternehmen geben ihren Azubis einen Tag vor der Prüfung frei. Allerdings ist das keine Pflicht. Die vorherige Erkundigung deinerseits beim Chef oder Ausbilder ist daher wichtig. Außerdem sollte beachtet werden, dass bei Prüfungen, die im regulären Schulturnus stattfinden, auch die Berufsschule über diesen freien Tag in Kenntnis gesetzt werden muss. Meistens steht dem Azubi einen Tag vor der Prüfung frei, die Schule zu besuchen. Bearbeitet 9. Juni 200916 j von Ikaruga
9. Juni 200916 j In der Regel ist das so. Das liegt aber an deinem Betrieb. 95% aller Unternehmen geben ihren Azubis einen Tag vor der Prüfung frei. Ist das so? In meiner damaligen Klasse hatte keiner frei, der sich nicht selbst vor der Prüfung Urlaub genommen hat. Kann irgendwie nicht glauben das wir alle zu den 5% gehörten. =) Aber da es ja sowieso nicht festgeschrieben ist einfach beim Arbeitgeber fragen wie es dort aussieht. Vielleicht hat man ja Glück.
9. Juni 200916 j Also ich hatte vor der schriftlichen Prüfung fünf Tage "Prüfungsfrei" und vor der Präsi/Fachgespräch habe ich nochmal drei Tage
9. Juni 200916 j Ist das so? Ja. Hattet ihr etwa auch Schule an diesem Tag? Wenn ja, kommt es auch auf die BS an. Bei uns wurde uns freigestellt, zum Unterricht zu erscheinen, mussten aber, wenn wir frei nehmen, eine Erklährung vom Betrieb vorlegen. Jeder aus unserer Klasse war an diesem Tag entschuldigt Zuhause.
9. Juni 200916 j Wer über 18 Jahre ist, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung vor dem Prüfungstag. Es kann allerdings entsprechende Regelungen laut Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag existieren. Oder der Betrieb gibt dem Auszubildenden freiwillig frei. Also beim zuständigen Ausbilder erkundigen ob es entsprechende Regelungen gibt. Frank
9. Juni 200916 j Soweit ich informiert bin muss der Betrieb den Azubi vor der schriftlichen Prüfung einen Tag frei geben aber nicht vor der mündlichen.
9. Juni 200916 j In diesem Thread habe ich mal die relevanten Paragraphen zitiert: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/127587-pruefung-frei.html
9. Juni 200916 j Ok dann hatte ich die vom Jugendarbeitsschutzgesetz im Kopf... Punkt an euch :hells:
9. Juni 200916 j Ja. Hattet ihr etwa auch Schule an diesem Tag? Wenn ja, kommt es auch auf die BS an. Schule nein, ganz normal arbeiten im Betrieb wer sich keinen Urlaub genommen hatte. Ich hatte 3 Wochen vorher Urlaub weil ich eigentlich lernen wollte (hab dann aber doch nicht gelernt ).
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