Veröffentlicht 1. Juli 200916 j Hallo Community, ich spiele Momentan mit dem Gedanken mich durch die mündliche Prüfung durchfallen zu lassen. Klingt für den ein oder anderen vllt. bescheuert, aber ich hab da meine Gründe. Ich bin IT-Systemelektroniker bei der IHK Halle-Dessau. Ich habe die schriftliche Prüfung mit 71,4% bestanden und die Dokumentation hab ich auch logischer Weise abgegeben. Nun meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich mich absichtlich durchfallen zu lassen? Ich habe die Absicht beim mündlichen Prüfungstermin zu erscheinen. Ich Danke für die Hilfe und für die schnellen hilfreichen Antworten.
1. Juli 200916 j Ziemlich einfach: Ganz Bescheidene Präsi und im Fachgespräch von nichts eine Ahnung. Dann bist Du ziemlich schnell durch, aber ich glaube, das ist für einen selbst ganz schön peinlich, vor allem, wenn man lügen muss, wenn man sagt, man habe keine Ahnung oder man etwas schlechtes präsentiert und selbst weiss, dass es schlecht ist.
1. Juli 200916 j möchtest du durchfallen dass du ein halbes jahr länger beschäftigt wirst oder was ist eigentlich der Grund?
1. Juli 200916 j Ja das ist der Grund, leider. Aber wenn die Doku angenommen 100 Punkte hat, wird das Fachgespräch und Doku nich 50/50 gewertet?
1. Juli 200916 j ich würd mir die sache wirklich gut durch den Kopf gehen lassen sollte beim 2. anlauf ein prüfer vom 1. mal dabei sein kann die sache böse nach hinten los gehen ja genau bei der doku werden die erzielten punkte mit 50 % gewichtet Präsi und Gespräch auch 50 % Bearbeitet 1. Juli 200916 j von Flanders86
1. Juli 200916 j Kannst du mir sagen, wieviel Punkte man in der mündlichen Prüfung haben muss um zu bestehen, sin ds 50 oder 40?
1. Juli 200916 j ja für einen teilbereich brauchst du 31, ab 30 gibts die note ungenügend aber insgesamt musst du über 50 punkte haben
1. Juli 200916 j Rede doch vor der Präsi offen mit deinen Prüfern, dass du derzeitig nicht antreten willst und 0 Punkte erwartest. Die Gründe sind sicher nachvollziehbar (in deiner Region), wenn vielleicht auch die Methode ziemlich unfair ist. Und dann werden die Prüfer dir auf die Doku keine 100% geben.
1. Juli 200916 j Also müsste ich in Doku & Präsentation mind. 31P und im Fachgespräch mind. 31P erreichen, um die mündliche prüfung zu bestehen?
1. Juli 200916 j Dokumentation 50%, Präsi und Fachgespräch 50%. Du darfst in keinem Teil eine 5 haben (<30%) und musst insgesamt auf 50% kommen.
1. Juli 200916 j Also müsste ich in Doku & Präsentation mind. 31P und im Fachgespräch mind. 31P erreichen, um die mündliche prüfung zu bestehen? nein, du must im durchschnitt des fachgesprächs/präsi und doku 50% erreichen um zu bestehen. darfst dabei aber nicht unter 30% in einem Prüfungsteil kommen. (so wie ich das im kopf hab) grüße delen
1. Juli 200916 j Wird man vor der Prüfung nicht gefragt, ob man in der Lage ist die Prüfung abzulegen? Wenn man da mit einem "Nein" antwortet, sollten das doch 0 Punkte werden, oder?
1. Juli 200916 j Dann dank ich mal für die Infos, paar Tage hab ich noch, um mich für die richtige Lösung zu entscheiden. Weis nun auf jedenfall, was ich falsch machen müsste :cool:
1. Juli 200916 j Wird man vor der Prüfung nicht gefragt, ob man in der Lage ist die Prüfung abzulegen? Wenn man da mit einem "Nein" antwortet, sollten das doch 0 Punkte werden, oder? Nein, wird es nicht, das wird gar nicht gewertet, so dass es zu einem neuen Termin kommt. Nicht in der Lage zu sein und nicht in der Lage zu sein ist zweierlei (einmal gesundheitlich, einmal fachlich) und nur das eine führt zum Durchfallen (nein: Nicht die Krankheit!) bei der Prüfung.
1. Juli 200916 j xslay die Frage vor der Prüfung bezieht sich darauf ob man gesundheitlich dazu in der Lage ist. Wenn man dies dann belegen kann ist es sicher kein Fehlversuch also nicht 0 Punkte und du bekommst unter Umständen einen Ersatztermin. Durchfallen ansich sollte kein Problem sein jedoch halt ich es für ziemlichen Blödsinn. Zum einen weisst du nicht welche Prüfer du beim zweiten mal wiedertriffst. Der andere Punkt ist das du nicht weisst ob einer der Prüfer vielleicht deinen Chef kennt. Wenn du es dann übelst versaust ist Ärger vorprogrammiert. Ausserdem was bringt dir die ganze Aktion. Ok du bist vielleicht nun ein halbes Jahr nicht arbeitslos. Wenn es dir ums Geld geht lässt sich möglicherweise ein Nebenjob finden bei dem du besitmmt mehr verdienen kannst als durchs Azubigehalt. Davon abgesehen denke ich das es sich später im Lebenslauf nicht unbedingt gut macht ein halbes Jahr später erst mit der Ausbildung fertig zu sein.
1. Juli 200916 j Schonmal überlegt wie durchfallen im Lebenslauf aussieht? Sicher nicht zum vorteil... Durchfallen? Nichts einfacher als das: gib einfach nicht dein Berichtsheft ab und schon biste wech!
1. Juli 200916 j Durchfallen? Nichts einfacher als das: gib einfach nicht dein Berichtsheft ab und schon biste wech! Bei uns wurde nicht ein Berichtsheft verlangt (8 Kaufleute, 6 FIAE) Ich würde mich lieber nach einem Job umsehen, in der Ausbildung durchfallen kann, gerade wenn man danach dann auf Jobsuche ist, nach hinten los gehen. Es gibt ITler aus den 5 IHK-Ausbildungsberufen wie Sand am Meer, da sollte man die Ausbildung schon in 3 Jahren geschafft haben. Melde dich doch arbeitslos und suche nach einem neuen Job, ansonsten mach dein Abi, geh studieren oder zum Bund, aber verschandel dir doch nicht deinen Lebenslauf absichtlich mit 3,5 Jahren Ausbildung, damit degradierst du dich doch selbst völlig unnötig zum Idioten. Und bei späteren Vorstellungsgesprächen kannst du dann schön die Frage: "Warum haben Sie eine Ausbildung mit einer lächerlichen Durchfallquote nicht im ersten Anlauf bestanden"? begründen.
1. Juli 200916 j Wiederholt man dann nicht nur Prüfungsteil A? Und das (hier nicht sonderlich berauschende) Ergebnis von Prüfungsteil B bleibt bestehen? Vorsicht mit solchen Dingen!
2. Juli 200916 j Bei uns wurde nicht ein Berichtsheft verlangt (8 Kaufleute, 6 FIAE) ISt aber zum bestehen der Prüfung erforderlich, weiß jeder der WISO geübt hat.
2. Juli 200916 j Bei uns wurde nicht ein Berichtsheft verlangt (8 Kaufleute, 6 FIAE) Ich würde mich lieber nach einem Job umsehen, in der Ausbildung durchfallen kann, gerade wenn man danach dann auf Jobsuche ist, nach hinten los gehen. Es gibt ITler aus den 5 IHK-Ausbildungsberufen wie Sand am Meer, da sollte man die Ausbildung schon in 3 Jahren geschafft haben. Melde dich doch arbeitslos und suche nach einem neuen Job, ansonsten mach dein Abi, geh studieren oder zum Bund, aber verschandel dir doch nicht deinen Lebenslauf absichtlich mit 3,5 Jahren Ausbildung, damit degradierst du dich doch selbst völlig unnötig zum Idioten. Und bei späteren Vorstellungsgesprächen kannst du dann schön die Frage: "Warum haben Sie eine Ausbildung mit einer lächerlichen Durchfallquote nicht im ersten Anlauf bestanden"? begründen. gebe ich dir recht... außerdem, würde ich eine solche Firma nicht unterstützen wollen. Sie übernehmen dich nicht, weil sie vllt. irgendwo sparen müssen und du fällst absichtlich durch damit sie dich als billige Arbeitskraft haben und du da noch ein halbes Jahr bleiben kannst... Überlege dir genau was du tust... ich habe vor viele Jahren 2x in der Schule versagt und deswegen 2 Jahre aus meinem Leben verloren. Die Zeit hätte ich gern zurück...
5. Juli 200916 j Ein absichtliches Durchfallen nimmt dir das Recht auf Verlängerung deiner Ausbildung, pass nur auf dass keiner dahinterkommt
5. Juli 200916 j Ein absichtliches Durchfallen nimmt dir das Recht auf Verlängerung deiner Ausbildung, pass nur auf dass keiner dahinterkommt Kannst du deine Aussage in irgend einer Weise belegen?
5. Juli 200916 j Nach § 14 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Unabhängig davon, daß die Ausbildungszeit nach § 29 Abs. 3 BBiG auf Antrag verlängert werden kann, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen der Auszubildenden nach § 14 Abs. 3 BBiG bei Nichtbestehen der Abschlußprüfung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens aber um ein Jahr. Hat aber die Auszubildende die Prüfung absichtlich nicht bestanden, wäre ihr Verlangen auf Verlängerung rechtsmißbräuchlich und könnte somit ausnahmsweise zurückgewiesen werden. Quelle: niederschsisches rzteblatt 05/2002 - Arzthelferinnen
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