Veröffentlicht 24. August 200915 j Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin als Anwendungsentwickler angestellt und möchte nebenbei noch nebenberuflich als Anwendungsentwickler arbeiten. Muß ich dafür ein Gewerbeschein holen und Gewerbe anmelden? Ändert sich da was wegen meiner Krankenversicherung? Muß ich Firmen MwST. berechnen? Worauf muß ich noch achten? Mit meiner Firma ist mein Vorhaben bereits abgesprochen. Die Firma hat nichts dagegen. Gruß
24. August 200915 j Du solltest dir den Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler anschauen. IMo darfst du Software als Freiberufler anbieten. Dann gilt: 1.) nein 2.) nein (wird nur teurer, da mehr Einkommen da ist), kann aber 3.) Nein, es sei denn, du verdienst viel Geld 4.) ?!? bei Gewerbe: 1.) ja 2.) nein, (es wird teurer, ...) kann aber, 3.) siehe oben. In beiden Fällen wirst du eine Einkommenssteuererklärung machen, in der du deine Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung (unselbständige Arbeit) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit angibst.
24. August 200915 j Ja vielen Dank für die Infos. Allerdings ich habe vorhin mit FA telefoniert. Die sagen, ich muss auf jednefall eine Gewerbe anmelden, solange es sich nicht um Anwendungen für Systeme(Maschienen) handelt. Demnach muß ich wohl als Webentwickler eine Gewerbe anmelden. Oder sind die Infos von FA nicht korrekt?
24. August 200915 j Naja. Du solltest vielleicht einen neutralen Dritten nämlich einen Steuerberater fragen. Frank
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