Veröffentlicht 18. September 200915 j Hallo zusammen, ich weiss, dies ist ein Forum für Fachinformatiker aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen. Ein Bekannter von uns hat einen Heizung und Sanitärbetrieb und würde mich gern zur Bürokauffrau ausbilden. Jetzt wissen wir aber nicht genau ob er dafür extra Vorrausetzungen braucht, denn im Handwerk darf er Ausbilden und das macht er auch schon. Oder ist es Automatisch so, wenn er im Handwerk ausbilden darf, auch automatisch im Büro ausbilden darf? Ich hoffe jemand weiss darauf ne Antwort. Lieben Gruss Nefi
18. September 200915 j Hallo, er muss persönlich und fachlich dazu in der Lage sein. Persönlich denke ich schon aber fachlich? Die Details klärt ihr am besten direkt mit der zuständigen IHK. Denn die muss das schließlich absegnen. Frank
18. September 200915 j Zustimmung. Mit dem Meistertitel hat man das Recht, im eigenen Beruf auszubilden. Da aber Bürokaufmann nun wirklich nicht als handwerklicher Beruf anzusehen ist, sollte es allein schon an den Formalia scheitern. Es fehlt hier ganz deutlich die fachliche Kompetenz, die m.M.n. auch nicht mit dem Ablegen der Ausbildereignungsprüfung erlangt werden kann.
18. September 200915 j Es fehlt hier ganz deutlich die fachliche Kompetenz, die m.M.n. auch nicht mit dem Ablegen der Ausbildereignungsprüfung erlangt werden kann. Genau. Denn in der Prüfung wird ja nur allgemeines zur Ausbildung, Lehrmethoden, Recht usw. geprüft. Was anderes wäre es, wenn seine Frau vielleicht Bürokauffrau gelernt hat und die Prüfung ablegen würde. Frank
21. September 200915 j Sehe ich ein wenig anders. Gerade in kleineren Handwerksbetrieben macht der Chef oft mehr Bürokram als alles Andere. Als Selbständiger erwirbt man zwangsläufig Kompetenzen, die weit über den eigenen Beruf hinausgehen. Eine generelle Aussage lässt sich hier vermutlich nicht treffen (bin auch von nem Handwerker berufsfremd ausgebildet worden, ohne Probleme), also am Besten die zuständige IHK fragen.
21. September 200915 j Hallo, das sollte kein Problem sein. Zuständig ist aber nicht die (zuständige) IHK sondern die (zuständige) Handwerkskammer (oder Innung), da insbesondere im Beruf Bürokaufmann /-frau die Prüfung auch vor der HWK abgelegt werden kann. [Die Prüfung ist identisch mit der IHK-Prüfung, wird aber von der HWK organisiert.]
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