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Prüfung ohne Berufsschule bzw. versäumter Stunden


c00li0

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Grüß euch,

ich habe ja vor kurzem schon einmal eine Frage bezüglich der Berufsschule gestellt (wird man trotz einer 6 versetzt) und es hat mir sehr weitergeholfen. Deswegen wende ich mich mit meinem Anliegen nochmal an euch.

Mein Problem ist das ich eine Berufsschulstunden- und tage versäumt habe. Einerseits war es, was ich auch offen und ehrlich zugebe, meine Schuld, andererseits sind auch diverse Krankenscheine nicht angekommen... warum auch immer.

Jedenfalls will mich mein Bildungsträger (bin im Ausbildungsprogramm Ost [APO2009]) kündigen.

Jetzt habe ich in einigen Foren gelesen das die eigentliche (Berufs)schulpflicht bis 21 geht. Also wenn ich 21 oder älter und eine neue Ausbildung anfange müsste ich theoretisch nicht mehr zur BS gehen. Theoretisch... wie das genau in der Praxi aussieht ist warscheinlich wieder eine andere Sache.

Es haben einige Ihre Ausbildung wohl komplett ohne BS absolviert und trotzdem bestanden, allerdings sollte man das mit dem Arbeitgeber absprechen usw.

Ich bin jetzt 25, hatte schon eine IT-Ausbildung fast beendet und stehe eigentlich gut im Stoff. Also die Prüfung würde ich schon bestehen denke ich.

Es ist auch nicht so das ich trotzig reagieren will von wegen "Wat wollt ihr denn, ich muss doch eh nich mehr zur BS" sondern ich würde das nur gerne wissen um denen das zu erklären bzw. eine Absprache zu treffen wegen den Fehlzeiten.

Kann man sich vll. auch direkt an die IHK (in meinem Fall Neubrandenburg) wenden und nachfragen? Oder hat jemand ein ähnliches Prozedere schonmal durch oder kennt sich das aus?

Ich habe nächsten Montag ein Gespräch mit dem Bildungsträger und da wäre es super wenn ich da bescheid wüsste.

Mfg, c00li0

p.s. ich habe keine Thread gefunden der auf mein Problem passen würde, deswegen hab ich einen neuen Fred aufgemacht. Wenn es doch einen gibt der das Thema schon behandelt könnt ihr das ja gerne schreiben.

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ich habe hier doch noch was gefunden..

http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/112300-im-3-lj-austreten-trotzdem-abschluss.html#post1023079

Die magische Zahl sind 10% Wenn dir nur noch 10% deiner Ausbildungszeit fehlen, kannst du ohne Ausbildungsbetrieb in die Prüfung.

36 Monate Ausbildung * 30 Tage (gerundet) sind 1080 Tage davon 10% sind 108 Tage.

108 Tage vor der Prüfung solltest du ohne Ausbildungsbetrieb auskommen. Am besten du sprichst mit deiner IHK. Ich gehe davon aus, dass die dir deinen Tag X genau sagen können und auch ob eine Kulanzregelung möglich weil du ja nicht mehr viel Zeit bis zur Prüfung hast.

Könnte das eine möglichkeit für mich sein? Ich habe nächstes Jahr im Frühjahr Prüfung. Also bin bereits im 3LJ.

In dem Betrieb wo ich (dauer)Praktikum mache bin ich auch immer und gerne da. Also das stellt kein Problem dar.

Und auch zur BS würde ich weiter gehen, gerade wegen Prüfungsvorbereitung usw.

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Wenn Dir Dein Ausbildungsträger kündigt, dann bleibt Dein Betrieb davon unbeeinflusst. Bekommt er keine Zuschüsse für Dich?

GG

Die Kündigung kommt ja nur wegen der, wie oben beschriebenen, Fehlzeiten zustanden. Wenn ich aber z.B. keine Schulpflicht mehr habe und quasi freiwillig entscheiden kann ob ich dort hingehe oder Zuhause lerne ist die Kündigung ja "hinfällig" oder zumindest ungerechtfertigt.

Das ändert allerdings nichts an der Tatsache das ich weiterhin die BS besuchen würde. Mir geht es nur darum dem Bildungsträger klar zu machen das ich die Ausbildung beenden will und auch schaffen werde (ob mit oder ohne BS).

Am Rande bemerkt: Bei mir läuft es quasi über 3 Stellen: Der Bildungsträger der die Zahlung macht (also das Ausbildungsprogramm Ost), dann ein Örtliches Bildungszentrum die mich zu einem weiteren Betrieb vermittelt haben und als dritter im Bunde, der Betrieb wo ich vermittelt wurde. Bei dem Betrieb (ein PC Laden) mach ich sozusagen Praktikum. Dort bin ich allerdings, mit Ausnahme von BS und max. 1, 2 Wochen in 3 Monaten Kaufmännische Schulung bei dem Örtlichen Bildungszentrum, nur am Arbeiten.

Der Betrieb weiß auch bescheid und hat kein Problem damit, er weiß was ich kann und ist soweit auch zufrieden mit mir.

Das Gespräch nächsten Montag findet zwischen dem Geldgeber (also APO), dem Örtlichen Bildungszentrum und mir statt.

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Wenn ich aber z.B. keine Schulpflicht mehr habe und quasi freiwillig entscheiden kann ob ich dort hingehe oder Zuhause lerne ist die Kündigung ja "hinfällig" oder zumindest ungerechtfertigt.

Ich denke Du verwechselst da etwas. Nur weil Du nicht schulpflichtig bist, bedeutet das nicht, dass Du zuhause lernen darfst! Wenn Du nicht in der BS bist musst Du im Betrieb sein.

Dem Bildungstraeger wuerde ich nicht unter die Nase reiben, dass Du daheim sitzt, wenn Du nicht in der BS bist. Wenn Dein Betrieb Dich zum Lernen freistellt ist es wohl fuer ihn ok, aber der Traeger koennte das anders sehen.

Bearbeitet von Pointerman
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Wenn ich aber z.B. keine Schulpflicht mehr habe und quasi freiwillig entscheiden kann ob ich dort hingehe oder Zuhause lerne ist die Kündigung ja "hinfällig" oder zumindest ungerechtfertigt.

Du siehst da was falsch. Die Tatsache, dass Du von der Schulpflicht befreit bist, bedeutet noch lange nicht, dass Dein Betrieb/ Dein Ausbildungsträger nicht von Dir verlagen kann, dass Du zur Schule gehst.

Und wie bereits gesagt wurde: Dann hast Du im Betrieb zu sein und nicht zu Hause!

GG

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Du gehst ja eigentlich schon eine Berufschulpflicht deinem Arbeitgeber gegenüber ein - dieser stellt dich nämlich für die Zeit die du in der Schule sitzen solltest frei.

Ich denke das kein AG der Welt so d**f ist, dich im nachhinein(!) von deiner Schulpflicht oder auch "nicht"-Pflicht aka "einfach zu Hause bleiben" zu befreien. Der Zug ist abgefahren, die Dreistigkeit deinem Arbeitgeber sowas abzuverlangen finde ich übrigens auch abgefahren.

Du wirst froh sein können, wenn nach der ganzen Sache dein Bildungsträger der einzige ist der dir gekündigt hat.

Bearbeitet von MrBurns
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Wenn dir Gelbe Scheine fehlen, du aber welche hattest --> Geh doch einfach zur Krankenkasse und sag das du eine Auflistung deiner Krankheitstage brauchst. Die werden die Daten dann ja ebenfalls vorliegen haben. Dann hast du zumindest die schon mal weg.

Ansonsten kannst wohl nur zu Kreuze kriechen und nach einer zweiten Chance fragen. Deine Fehlzeiten werden ja wohl massiv sein, wenn die zu so etwas greifen.

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Also bei dir liegt da ein kleines Missverständis vor...

Du hast richtig erwähnt dass man mit 23 (so ist es uns zumindest gesagt worden) nach Rücksprache mit dem Betrieb entscheiden kann ob man zur Berufsschule möchte oder nicht.

Das muss aber VOR dem ersten Besuch der Berufsschule passieren. Und einmal dagegen entschieden, kannst du dort auch nicht mehr auftauchen.

Genauso umgekehrt: Einmal in der BS angemeldet/ da gewesen -> Pflicht bis zum Ende der Ausbildung.

Was deine Situation angeht:

Es mag schon sein dass es deinem Betrieb egal ist... Es mag auch sein dass es dir egal ist - aber dem Bildungsträger ist es nicht egal.

Und der wird dich so wie ich das verstanden habe auch bezahlen. D.h. wenn du von denen gekündigt wirst, ist dein Ausbildungsverhältnis aufgehoben, da du ja in der Firma dort nur ein Praktikum machst.

Das kannst du natürlich weiterführen, ändert aber nichts daran, dass dein Ausbildungsverhältnis aufgehoben wird.

Ich kann dir nur dringend raten deine Einstellung zur BS umgehend zu ändern und evtl. nochmal mit Gesprächen versuchen den Bildungsträger umzustimmen (Verpflichtung dort hin zu gehen etc. vllt hast du Glück).

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Wie oben schon gesagt, hättest du in der Zeit dann im Betrieb sein müssen und weiterhin hätte das schon am Anfang geklärt werden müssen. Entweder ganz gehen oder überhaupt nicht.

Nur weil du jetzt diese unentschuldigten Fehlstunden hast, kannst du nicht nachträglich noch verlangen, dass die BS Zeit nicht "anerkannt" wird bzw. deswegen keine Probleme mehr an der Backe hast.

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