Veröffentlicht 25. März 201015 j Hallo, ich schreib gerade meine Abschlussdoku(FIAE) und hab ein "Problem". bei dem projekt handelt sich um einen internen projektauftrag. muss ich zwingend ein pflichtenheft abgeben? zur info: ich hab keins beim projektantrag angeben. gruß christian
25. März 201015 j Hallo, ich schreib gerade meine Abschlussdoku(FIAE) und hab ein "Problem". bei dem projekt handelt sich um einen internen projektauftrag. muss ich zwingend ein pflichtenheft abgeben? zur info: ich hab keins beim projektantrag angeben. gruß christian ich hab keins abgegeben. in meinem handout stand auch, es werden nur projekt- und kundendokumentation bewertet. die kundendoku hab ich in den anhang getan
25. März 201015 j Ich würde jetzt auf interne Anforderungen tippen. In meiner Ausbildung musste ich ein Pflichtenheft noch nie schreiben. Danach übrigens auch nie. Und nein ich arbeite nicht im Tante Emma EDV Shop.
25. März 201015 j Hallo, bei der Kammer, der ich angehöre, würde ein Projektantrag, der nicht als Bestandteil der Dokumentation ein Pflichtenheft beinhaltet, abgelehnt werden. Auch in einem internen Projekt muss es Anforderungen geben, sonst hätte man ja gar keine Projektgrundlage. Ob Du bislang oder zukünftig nochmal ein Pflichtenheft erstell(t)en hast / wirst, ist für die Prüfungssituation, in der Du Dich befindest, irrelevant. Ich würde daher lieber mal bei der Kammer nachgefragen, ggf. hat derjenige, der Deinen Antrag genehmigt hat, die fehlende Angabe zum Pflichtenheft übersehen. Gruß Dennis
25. März 201015 j wenn man ein pflichtenheft anfertigt, ist es ja notwendig auch ein lastenheft zu erstellen, da das lastenheft ja die grundlage für das pflichtenheft ist. oder seh ich das falsch? ich weiß nämlich nicht so richtig, ob ich ein pflichtenheft nun mit in die doku nehmen soll oder nicht
26. März 201015 j sollte meine ihk (dortmund) mir ankreiden, dass ich kein pflichtenheft habe, verweise ich darauf, dass ich im antrag (auch in der zeitplanung/auflistung der anzufertigen dokumente) keines erwähnt habe, dieser genehmigt wurde und in der bewertung nur auf projekt- und kundendoku eingegangen wird (schriftl. mitteilung ihk dortmund).
26. März 201015 j Und auf welcher Grundlage hast Du dein Programm entwickelt? Frank Protokoll(detailierte Aufgabenanforderungen) von einer Vorbesprechung Gruß Christian
26. März 201015 j sollte meine ihk (dortmund) mir ankreiden, dass ich kein pflichtenheft habe, verweise ich darauf, dass ich im antrag (auch in der zeitplanung/auflistung der anzufertigen dokumente) keines erwähnt habe, dieser genehmigt wurde und in der bewertung nur auf projekt- und kundendoku eingegangen wird (schriftl. mitteilung ihk dortmund). notfalls ihk verklagen, wenn die einen deshalb durchfallen lassen
26. März 201015 j Protokoll(detailierte Aufgabenanforderungen) von einer Vorbesprechung Das kann auch eine Art von Pflichtenheft darstellen. Frank
26. März 201015 j Warum schreibst Du nicht einfach eins? Daraus wird bestimmt kein Nachteil für dich. Frank
26. März 201015 j anhang ist doch auf 15 seiten limitiert Das ist eine Vorgabe deiner IHK! Was reden wir dann eigentlich noch? Drei Möglichkeiten: Pflichtenheft schreiben und Anzahl maximaler Seiten überschreitenPflichtenheft schreiben und Anhang entsprechend kürzenkein Pflichtenheft schreiben Frank
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