6. Mai 201015 j Hi, mein Inhaltsverzeichnis bei der Doku ist noch etwas auf der zweiten Seite. Auf eine Seite wird es einfach nicht passen. Gibt das irgendwie Abzug oder ist das ein Kriterium auf das wenig bzw. gar nicht geachtet wird? Grüße, Mojo
6. Mai 201015 j Wer sagt dass das Inhaltsverzeichnis auf eine Seite muss? Schau dir mal wissenschaftliche Arbeiten, bei denen ist das Inhaltsverzeichnis meistens >1-Seiten.
6. Mai 201015 j Hauptsache das Inhaltsverzeichnis ist seitenmäßig abgetrennt vom eigentlichen Inhalt (Text), also nicht vermischen.
6. Mai 201015 j Edit: Das Inhaltsverzeichnis wird nicht in die erlaubte Max-Seitenanzahl eingerechnet.
14. Mai 201015 j Edit: Das Inhaltsverzeichnis wird nicht in die erlaubte Max-Seitenanzahl eingerechnet. Sag das lieber nicht so pauschal, ich hab schon vor paar Wochen mal bei meiner IHK (Passau) angerufen und da hat mir der Herr ausdrücklich gesagt, das diese max. Seitenzahl von 15 inklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Quellangaben und Glossar zu sehen ist! Also bei sowas immer besser nochmal nachfragen Greetz
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