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Handlungsschritt vergessen zu streichen, was passiert?


mAggo88

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Richtig...wenn du wirklich kein bisschen das gekennzeichnet hast wird Handlungsschritt 6 gestrichen.

Kann aber auch sein das du en netten und humanen Prüfer zum Korrigieren hast und der das von selber erkennt (was auch ohne weiteres machbar sein sollte) und dir den nachträglich streicht...

kommt halt auf die Menschlichkeit an ;)

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Also streng genommen würde bei Dir der letzte Handlungsschritt gestrichen.

Wenn man selbst keinen Handlungsschritt streicht, wird automatisch der letzte gestrichen.

Du bist wohl auf das Wohlwollen des Korrigierenden angewiesen. Allerdings denke ich, so wie ich die Prüfer bisher kennenlernen durfte, dass Deine Chancen da ganz gut stehen. Im Zweifelsfall entscheiden die meisten doch wohl schon für den Prüfling.

Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen.

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Hi,

ich verweise da mal auf das, was auf den Lösungshinweisen in den letzten Jahren immer Stand:

"In den Fällen, in denen vom Prüfungsteilnehmer

-keiner der sechs Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde,

-der 6. Handlungsschritt bearbeitet wurde,

-einer der Handlungsschritte 1 bis 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,

ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen"

Also wenn du nur vergessen hast den Handlungsschritt als "nicht bearbeitet" zu kennzeichnen und du einen Handlungsschritt nicht bearbeitet hast, dann sollten die Prüfer den von der Bewertung ausschließen. Wenn du allerdings bei allen Handlungsschritte was geschrieben hast, dann wird man wohl den 6. streichen.

Gruß,

Sascha

p.s. IHK zu Dortmund

Bearbeitet von sash1984
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Bei uns ist es so üblich, dass dann versucht wird herauszufinden, ob eine Aufgabe eindeutig nicht bearbeitet wurde. Dann wird diese gestrichen.

Wurde aber bei jeder Aufgabe damit begonnen, sie zu beantworten (auch wenn es nur ganz wenig ist), dann wird der 6. Handlungsschritt gestrichen.

Einen "Rechtsanspruch" hast Du auf diese Vorgehensweise natürlich nicht. Auch wenn ich es mir schwer vorstellen kann, dass Kollegen da anders verfahren!

GG

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Bei uns ist es so üblich, dass dann versucht wird herauszufinden, ob eine Aufgabe eindeutig nicht bearbeitet wurde. Dann wird diese gestrichen.

Wurde aber bei jeder Aufgabe damit begonnen, sie zu beantworten (auch wenn es nur ganz wenig ist), dann wird der 6. Handlungsschritt gestrichen.

Einen "Rechtsanspruch" hast Du auf diese Vorgehensweise natürlich nicht. Auch wenn ich es mir schwer vorstellen kann, dass Kollegen da anders verfahren!

GG

Würde ich auch so handhaben (und als fair bezeichnen).

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Also wir hatten nach der Prüfung auch mit der Prüfungsleiterin darüber gesprochen. Normal ist es, dass der sechste Handlungsschritt gestrichen wird. Sie meinte aber, dass die Prüfer im Normalfall keine *********** sind, sondern den Prüflingen eher wohlgesonnen. Wenn die sehen, dass du eine aufgabe nicht bearbeitet hast und das aber nicht angegeben hast, werden die diese aufgabe auch streichen...geh also nicht unbedingt vom schlimmsten aus ;)

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Bei meiner Prüfung hab ich mich auch erst in den letzten 10Minuten entschieden welche Aufgabe ich als 5. bearbeite. Irgendwie war ich dann so im Schreibwahn und dann so unter Zeitdruck, das ich vergessen hatte die letzte Aufgabe zu streichen.

Glücklicherweise hab ich nach Abgabe mit nem Kollegen über das Thema gesprochen und er fragte mich welche ich gestrichen hab. Da bin ich zusammen gezuckt und direkt zum Prüfer. Er sagte: "Kein Problem! Wenn man sieht das eine Aufgabe nicht bearbeitet wurde, dann wird diese im Regelfall gestrichen."

Trotzdem war er so korrekt, dass er mich hat besagten Teil noch streichen lassen. :D

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Hallo,

Bin FISI und zum Schluss ging mir in GA1 die Zeit aus. Habe jetzt im Hinterkopf dass ich eventuell den falschen Handlungsschritt auf dem Deckblatt gestrichen habe.

Was wenn ich Handlungsschritt 4 (USV Berechnung, RAID, ...) auf dem Deckblatt als zu streichen angegeben habe, aber eigentlich Handlungsschritt 5 streichen wollte. Handlungsschritt 5 ist komplett leer und der 4te ist vollständig bearbeitet.

Normalerweise müsste der Prüfer ja sehen dass ich mich vertan habe. Was meint ihr ? :rolleyes:

Gruß!

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Ich war vor der Prüfung 2 Wochen für satte 560 € beim Prüfungs-Vorbereitungs-Kurs des BZI.

Da wurden wir mehrmals darauf hingewiesen, dass wir das mit dem Streichen einer Aufgabe auf keinen Fall vergessen sollen.

Daher habe ich direkt am Anfang die zu streichende Aufgabe vorne drauf geschrieben und zusätzlich die zutreffenden Aufgabenseiten durchgestrichen, sodass mir da keiner mehr was kann.

Ich schätz die Chance, dass ein Prüfer da "menschlich" handelt als vorhanden, allerdings als sehr gering ein.

1. Viele Prüfer sind es mit den Jahren leid geworden zu korrigieren und wenn sie da einen haben, der das mit dem Streichen vergessen hat, kommt nicht allzu selten der Gedanke "Nicht einmal diese einfache Aufforderung des Streichens bekommt der hin". (Diese Information habe ich von einer "Insider-Person")

2. Viele Prüfer wollen alle Prüflinge gleich behandeln und gehen daher in diesem Punkt nach Vorschrift

3. Viele Prüfer machen sich, aufgrund der großen Menge an zu prüfender Prüfungen, nicht die Mühe bei jedem einzelnen nachzusehen, ob er vielleicht das mit dem Streichen anders gemeint hat, als es auf den ersten Blick aussieht. Sie gehen stur Arbeit für Arbeit durch und wenn kein Handlungsschritt angegeben wurde, streichen sie konsequent den letzten.

Allerdings ist die Chance auf einen "kulanten" Prüfer größer, wenn der Prüfungsausschuss kleiner ist.

Beispiel: In köln waren ca. 400 Prüflinge versammelt = 2 GAs * 5 Aufgaben * 400 Leute = 4.000 zu prüfende Aufgaben (Wiso lass ich mal da raus, das ist ja nur Kreuze überprüfen).

In Solingen, Remscheid und Wupeprtal zusammen waren es, grob geschätzt 50-70 Leute, sagen wir 70.

2 * 5 * 70 = 700 zu prüfende Aufgaben

Das bedeutet, dass in Solingen , Wuppertal und Remscheid die Prüfer wesentlich mehr Zeit pro Prüfung haben. Daher können sie dann auch sehen "oh... der war wohl so im Stress, dass er das übersehen hat *Kaffee schlürf* .. hmmmmmmm....... naguuuuuuut, dann bin ich mal nicht so".

Also einfach das beste Hoffen und zur Not bei den Prüfern vorbei fahren und ihnen ein paar belegte Brötchen vorbei bringen ;)

MFG XspYroX

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1. Viele Prüfer sind

2. Viele Prüfer wollen

3. Viele Prüfer machen

Wie viele Prüfer von wie vielen Kammern kennst Du denn, um das beurteilen zu können? :hells:

Allerdings ist die Chance auf einen "kulanten" Prüfer größer, wenn der Prüfungsausschuss kleiner ist.

Beispiel: In köln waren ca. 400 Prüflinge versammelt = 2 GAs * 5 Aufgaben * 400 Leute = 4.000 zu prüfende Aufgaben (Wiso lass ich mal da raus, das ist ja nur Kreuze überprüfen).

In Solingen, Remscheid und Wupeprtal zusammen waren es, grob geschätzt 50-70 Leute, sagen wir 70.

2 * 5 * 70 = 700 zu prüfende Aufgaben

Das bedeutet,

Dir ist aber schon klar, dass die Kammern unterschiedliche viele PAs haben? :hells:

bimei

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Wie viele Prüfer von wie vielen Kammern kennst Du denn, um das beurteilen zu können? :hells:

Dir ist aber schon klar, dass die Kammern unterschiedliche viele PAs haben? :hells:

bimei

Direkt kenne ich 2 Prüfer aus 2 Kammern.

Indirekt nochmal 2 Prüfer aus den 2 Kammern.

Mir ist schon klar, dass die Kamemrn unterschiedlich viele PAs haben. Allerdings ist der Unterschied in der Anzahl der PAs und der Anzahl der zu prüfenden Aufgaben nicht unbedingt gleich :hells:

Aber dass es vielleicht etwas drastisch dargestellt ist, kann sein :floet:

MFG XspYroX

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