Veröffentlicht 18. Mai 201015 j Hallo, mein Ausbidlungsvertrag endet ende August. Meine Eltern sagten mir das ich mich jetzt schon beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden muss, als ich heute da angerufen habe, sagten die mir, das ich mich noch nicht melden muss, erst Anfang September. Meine Eltern sagten mir, das stimmt nicht und ich soll da nochmal anrufen. Kann mir einer sagen, was richtig ist?
18. Mai 201015 j Kann mir einer sagen, was richtig ist? Die Agentur für Arbeit hat Recht. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html
18. Mai 201015 j Hallo, wenn Du eine berufliche Ausbildung absolvierst, dann endet die Ausbildung mit bestehen der Prüfung oder spätestens an dem Tag im Ausbildungsvertrag. Bei Auszubildenden gibt es eine Ausnahme von der Meldepflicht. Die müssen sich erst umgehend nach dem bestehen der Prüfung melden. SGB III § 38*Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden Frank
18. Mai 201015 j Ok Danke. Bin in einer betrieblichen Ausbildung, also fest in einer Firma angestellt.
18. Mai 201015 j Wenn du weißt, dass du nicht übernommen wird wäre es aber geschickt sich schon möglichst früh zu melden und nach Adressen für Bewerbungen zu fragen? Nur mal so als Gedanke.
18. Mai 201015 j Servus, du musst auch zwischen "arbeitssuchend" und "Arbeitslos" unterscheiden. Arbeitssuchend kannst du dich schon melden auch wenn du noch Arbeit hasst.
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