basti2010 Geschrieben 7. Juni 2010 Geschrieben 7. Juni 2010 Ich habe irgendwo mal gelesen das es bei bestandender Abschlüssprüfung (beim ersten Versuch ) eine Sonderzahlung gibt stimmt das ? Tarif bei mir TVAÖD
cätch Geschrieben 7. Juni 2010 Geschrieben 7. Juni 2010 jop: 1.Versuch - direkt bestanden & ausbildungsbeginn >= 2006 § 17 Abschlussprämie (1) 1. Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung erhalten Auszubildende eine Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro. 2. Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. 3. Sie ist nach Bestehen der Abschlussprüfung bzw. der staatlichen Prüfung fällig. (2) 1. Absatz 1 gilt nicht für Auszubildende, die ihre Ausbildung nach erfolgloser Prüfung aufgrund einer Wiederholungsprüfung abschließen. 2. Im Einzelfall kann der Ausbildende von Satz 1 abweichen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten erstmals für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2006 beginnen.
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