Veröffentlicht 11. Juni 201015 j Hallo, bin momentan noch Azubi im 3. Lj in Nürnberg. hab von einer Freundin gehört (arbeitet bei einem Rechtsanwalt) das mein Chef mich für Vorstellungsgespräche und Probearbeiten freistellen muss. Ich hab mir hierfür immer Urlaub genommen. Was ist jetz richtig? Urlaub nehmen oder freistellen lassen? grüße und danke
11. Juni 201015 j § 629 BGB Freizeit zur Stellungssuche Wird wahrscheinlich auch darauf ankommen, ob der MA gekündigt hat oder der Betrieb dem MA gekündigt hat.
11. Juni 201015 j Ich dachte immer, der AG muss frei geben für solche Anlässe wenn man sich Urlaub dafür nehmen will, aber nicht, dass man freigestellt wird.
11. Juni 201015 j Vorstellgespräche ja. Aber Probearbeiten? Das ist wohl eher Auslegungssache! Kannst es ja einmal probieren - d.h. Deinen Chef fragen! GG
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