fragg Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Nabend, wie schauts denn aus wenn ich z.B. die Prüfung bestanden habe, aber die Schulnoten nicht stimmen ? Danke euch! greez Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
euro Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 irgendwie verstehe ich das Ziel deiner Frage nicht ... Ich denke, es gibt da erstmal nur eine Möglichkeit: bestandene Prüfung feiern und dann entweder bewerben oder arbeiten gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fragg Geschrieben 15. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 Das natürlich ehh ! Meine Frage ist, ob mit der bestandenen Prüfung alles sicher ist, oder ob ich wenn die Noten aufm Endzeugnis der Schule nicht stimmen das wieder aberkannt bekomme oder son Quark !? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSK Geschrieben 15. Juni 2010 Teilen Geschrieben 15. Juni 2010 (bearbeitet) Die Berufsschulnoten haben mit der IHK-Prüfung nichts zu tun. Wenn du da Bestanden hast, dann ist das auch Bestanden - und da wird dir auch nichts mehr aberkannt weil du in Sport vieleicht ne 5 hast. ;-) Es gibt ja schliesslich auch Leute, die die Prüfung als externe Teilnehmer durchführen und die haben oft keine Berufsschule besucht. :-) Ich habe jetzt zwar nichts konkretes in verschiedenen Prüfungsordnungen zum FI-Beruf finden können, aber ich denke eine Aberkennung wäre rückwirkend formal z.B. nur dann möglich, wenn man dir einen Täuschungsversuch bei der Prüfung nachweisen könnte. Viele Grüsse, Chris Bearbeitet 15. Juni 2010 von ITSK Korrektur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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