Veröffentlicht 9. Juli 201015 j Hallo zusammen Ich habe nun meine Ausbildung FISI erfolgreich abgeschlossen und beginne in ca. 2 Monaten bei einer BOS (Berufsoberschule) um anschließend studieren zu können. Ich habe nun frei da mit bestehen der Prüfung das Arbeitsverhältnis beendet ist. Macht es Sinn für die nächsten zwei Monate sich beim Arbeitsamt zu melden um noch (ich glaube gelesen zu haben) 60% meines Gehaltes zu bekommen? Oder wie läuft das ganze ab?
9. Juli 201015 j Meld dich arbeitslos. Du bekommst dann 2-3 Monate lang circa 370 Euro im Monat (Mindestsatz). Nach der BOS meldest du dich wieder arbeitslos, bis das Studium los geht, da bekommst du nochmal 2-3 Monate lang circa 370 Euro im Monat.
9. Juli 201015 j Du solltest dich auf jeden Fall arbeitlos melden. Sonst bist du nämlich nicht krankenversichert.
10. Juli 201015 j Zusätzlich erfoglt durch das Arbeitsamt eine Meldung an die Rentenversicherung und Du hast dann einen lückenlosen Rentenverlauf. Wenn dir in drei Jahren etwas passiert, dann könnte das schon entscheident sein. Frank
13. Juli 201015 j Bitte sieh zu, dass Du fix zum Amt kommst, wenn Du es nicht schon warst. Wenn vorher feststand, dass Du nicht übernommen wirst, kann es sein, dass Du eine ALG1-Sperre bekommst. Du musst Dich nämlich mit Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden, um Leistungen zu erhalten. Des Weiteren nachfragen, was im Moment mit der Krankenversicherung ist. Ab Studienbeginn wäre das ja dann die Familienversicherung, aber vorher? kann sein, dass Du dich dann (kostenpflichtig) selbst versichern musst(bitte die Krankenkasse fagen!) Wurdest Du in Deinem Betrieb nicht drauf hingewiesen? Kannst mir auch gerne eine PM schicken, wenn Du Fragen diesbezüglich hast(hab mal beim Amt gearbeitet).
13. Juli 201015 j Wenn vorher feststand, dass Du nicht übernommen wirst, kann es sein, dass Du eine ALG1-Sperre bekommst. Du musst Dich nämlich mit Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden, um Leistungen zu erhalten. Die Meldepflicht besteht nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. SGB 3 - Einzelnorm Frank
13. Juli 201015 j ok, erwischt. Nichtsdestotrotz geht ihm ja mit jedem Tag Geld verloren und auch Krankenversicherungsschutz. warum also Geld verschenken?
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.