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Rechte an selbst geschriebener Software

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Fachinformatikerfreunde :D

Ich befinde mich momentan im dritten Lehrjahr zum FIAN.

Nun hab ich während den Praktika (sowie vor der Ausbildung) mehrere sehr nützliche Tools programmiert.

Meine Frage:

Ich möchte eine kleine Website on stellen in der ich mich und meine Arbeiten vorstelle, Tutorials anbiete u.s.w. ... Typischer ProggerBlog sozusagen.

Darf ich die von mir, für eine Firma geschriebene Software, hier vorstellen ?

Ich stehe mit Name als einziger Entwickler im Impressum der Software (vorrausgesetzt mein ehemaliger Praktikumsbetrieb pfuscht daran nicht rum)

Ich möchte die Software natürlich nicht in meinem Namen verkaufen, sondern lediglich vorstellen, kleinen Text dazu, und ScreenShots die eh über die Software sowieso bereits veröffentlicht sind.

Darf ich das ?

Bearbeitet von rollerueckwaerts

Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Alle Rechte an der Software liegen beim Arbeitgeber.

so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt

Vermögensrechtlich heißt für mich der Verkauf der Software.

Doch das will ich doch garnicht.

Ich will die Arbeiten nur als Referenzen auf meinem zukünftigen Blog vorstellen.

Und das darf ich nicht ?

Wozu mach ich dann überhaupt die Praktika wenn ich mich nicht mal was von meinen Arbeitergebnissen hab?

Also das ganze Ausbildungsgedöns doch nur damit Cheffe nen Dummen hat der lange und viel, für richtig billig arbeitet.... und man selbst darf nichtmal sagen das man es geschrieben hat .... doll doll :uli

Ich will die Arbeiten nur als Referenzen auf meinem zukünftigen Blog vorstellen.

Und das darf ich nicht ?

Ich kann meine Aufforderung nocheinmal wiederholen: Frag Deinen Arbeitgeber, ob Du das darfst. Es ist in dem Sinne nicht verboten, sondern nur ohne Absprache nicht erlaubt.

Wenn Dein AG Dich nicht übernehmen wird, so wird er wohl einverstanden sein, dass Du Deine Praktikumsarbeit "vorstellen" darfst - Je nach Art der Arbeit versteht sich.

Mal davon abgesehen: Kennst Du einen Ingenieur bei einem namhaften Autohersteller, der auf seinem Blog von "seinen" Errungenschaften berichtet?

Kennst Du einen Ingenieur bei einem namhaften Autohersteller, der auf seinem Blog von "seinen" Errungenschaften berichtet?

Nö, kenne ich nicht :)

Aber wenn der Ingenieur neue Kunden sucht, wird er vielleicht doch darüber schreiben, was er gemacht hat und wo er gearbeitet hat.....

Klar, bräuchte ich das nicht wenn ich für den Rest meines Lebens bei dem namhaften Hersteller bleibe.... aber darauf hab ich keine Lust.

es kommt auch darauf an, wie du das programm beschreibst:

schreibst du, dass du ein programm geschrieben hast, dass xyz macht und kann, dann wirds wohl keine probleme geben. je mehr du jedoch schreibst, wie das programm funktioniert (schnittstellen usw.) oder gar den sourcecode verööfentlichst, desto mehr musst du §69 UrhG beachten (siehe quote vom chief)

Darf ich die von mir, für eine Firma geschriebene Software, hier vorstellen ?
Das kommt ganz drauf an, was du dir unter "Vorstellen" vorstellst ;)

Du hast als Urheber auf jeden Fall die Urheberpersönlichkeitsrechte, die gehen nämlich nicht auf den Arbeitgeber über. Das sagt aber nichts darüber aus, ob und inwieweit du weitere Einzelheiten über die Software veröffentlichen darfst. Insofern ist das meiner Meinung nach nicht durch das Urheberrecht abgedeckt.

Ich würde dir raten, alles, was über den Namen der Software hinausgeht, mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Archiv

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