Veröffentlicht 2. Mai 201114 j Hallo zusammen, bei unter 25-Jährigen wird die Betriebszugehörigkeit nicht angerechnet (steht zumindest noch so im Gesetzestext). Allerdings hat der eur. Gerichtshof schon 2007/2008 dies für ungültig erklärt(Alterdiskriminierung). Sollte es bei einer Kündigung vor Gericht gehen, erkennen die Arbeitsgerichte diese Jahre dann aber an. Wird die Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr in der Prüfung angerechnet oder nicht? Bjarki Bearbeitet 2. Mai 201114 j von Bjarki
2. Mai 201114 j Bei diesen Kündigungsfristen-Fragen, steht meistens der Gesetzestext dabei. Ich würde mich nur darauf beziehen was in der Prüfung steht
2. Mai 201114 j Der Passus ist meines Wissens noch nicht aus dem entsprechenden Gesetzt gestrichen worden. Daher wird dieser dann auch so in der Prüfung abgedruckt werden und ist entsprechend anzuwenden.
2. Mai 201114 j Ich habe gehört, dass eben auf der Grundlage vom EU-Recht gegen Diskriminierung die Jahre angerechnet werden müssen. Ich meine in einer der letzten Prüfungen stand das auch so drunter. Also geh davon aus, dass in jetziger Prüfung das auch drunter steht. Von daher Berechnung ohne iwelche Rechnungen ala Jünger / Älter 25.
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.