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Weiterzahlung des Kindergelds ab 18 ?


Gast Max1809

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich werde im September 18 Jahre alt. Sprich, ich habe dann eig. keinen Anspruch auf Kindergeld.

Da ich mich in einer Ausbildung (FIAE) befinde, eben doch. Aber nur bis zu einer Einkommensgrenze von 8.004 € im Jahr.

Ich verdiene:

1. LJ 650 Brutto

2. LJ 700 "

3. LJ 770 "

Das 2. LJ beginnt eben am 1. September. 12 x 700 sind 8400. Also locker drüber ...

Nun habe ich gehörrt das man da gewisse Kosten abziehen kann. Wie z.B. Fahrtkosten (ich fahre täglich 12 KM mit dem Bus -> recht teures Spiel)

Klar, 12 km sind keine 100km - dennoch kostet das im Monat min. 40€.

Weil so dicke haben wir es net, und auf das Kindergeld verzichten wollen wir auch net einfach so.

Danke schonmal.

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Es werden die Nettobeträge zur Berechnung herangezogen. Das Nettojahreseinkommen abzüglich (920 € Werbungskostenpauschale + andere Kosten, wenn die über 920 € betragen) darf dann nicht über 8004 € liegen. Bei der Fahrt zur Arbeit mit dem Auto werden ca. 0,30 € pro Kilometer berechnet, die dann in Summe nochmal von deinem Einkommen abgezogen werden. Bei einer Busfahrt kann ich es dir nicht sagen.

Wenn du dir nicht sicher bist, dann entweder bei der Familienkasse anrufen und fragen oder so viel angeben wie dir einfällt (mit den notwendigen Belegen).

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Also werde ich zu 100% Kindergeld bekommen? Bzw. meine Mutter?

Denn Netto kriege ich ca. 515€ ... im 2 LJ ca. 540€ .... da komm ich im Jahr nicht über die 8000 Euro.

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Normal bekommt man Kindergeld bis 25 Jahren. Meine Freundin ist 25 und bekommt auch kein Kindergeld mehr obwoh ldie dieses Jahr mit der Ausbildung anfängt.

Kinder in Ausbildung

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.

Quelle: Voraussetzungen - www.arbeitsagentur.de

Bearbeitet von Sleven
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