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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich möchte in meinem Ort ein Unternehmen per Email anschreiben in der ich meine Dienste für die Erstellung einer Website anbiete. Mir ist klar, dass wenn ich den Auftrag erhalte, ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Aber wie sieht es bei einer einmaligen Email aus? Muss dafür auch schon ein Gewerbe angemeldet sein?

Danke im voraus =)

Moin,

ich möchte dir empfehlen dich grundlegend erstmal über (Klein)Gewerbe und den rechtlichen Pflichten auseinander zusetzen, BEVOR du Werbeschreiben raus schickst.

Um auf deine Frage einzugehen: Der rechtlich korrekte Weg ist auch bei einmaliger Sache, ein Gewerbe anzumelden. Von privat irgendwelche Aufträge auszuführen, und damit Geld zuverdienen ist nicht im Sinne des Erfinders und kann ordentlich Ärger geben.

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