Mac_Power Geschrieben 6. Juni 2012 Geschrieben 6. Juni 2012 Hi, hab mal ne Frage, wird man zu dem praktischen Teil (Präsentation, Fachgespräch) nur zugelassen wenn man die theoretische Prüfung bestanden hat oder zieht man alles erstmal durch ganz egal ob man die theoretische Prüfung geschafft hat oder nicht?
Gast Geschrieben 6. Juni 2012 Geschrieben 6. Juni 2012 Beide Prüfungsteile sind getrennt voneinander. Auch wenn du in den Klausuren durchgefallen sein solltest, wird Präsentation und Fachgespräch durchgeführt.
Mac_Power Geschrieben 6. Juni 2012 Autor Geschrieben 6. Juni 2012 Hät noch eine Frage, muss ich nur den Teil wiederholen, in dem ich durchgefallen bin oder alle? Eiso ich meine jetzt, wenn ich in GH1 unter 30 habe, in den anderen Teilen aber überall 70, dann muss ich nur den GH1 wiederholen oder?
Gast Geschrieben 6. Juni 2012 Geschrieben 6. Juni 2012 Normalerweise nur den Teil (also in deinem Beispiel GH1), in dem man durchgefallen ist - es gibt aber auch Kammern, bei denen man alle Klausuren neu schreiben muss.
Mac_Power Geschrieben 6. Juni 2012 Autor Geschrieben 6. Juni 2012 Ok, und bei welchen Kammern ist das so? -Hoffentlich nicht bei meiner ... ^^
Pedro Geschrieben 7. Juni 2012 Geschrieben 7. Juni 2012 Sag uns doch einfach in welcher Kammer du bist, dann lässt sich die Frage warscheinlich leichter beantworten
Mac_Power Geschrieben 7. Juni 2012 Autor Geschrieben 7. Juni 2012 Ok :-) IHK für München und Oberbayern.
Mac_Power Geschrieben 9. Juni 2012 Autor Geschrieben 9. Juni 2012 Kannst du mir noch sagen, ob man das Berichtsheft weiterführen muss? Eiso ich mein das halbe Jahr, bis man die Prüfung wiederholen kann. lg
Gast Geschrieben 9. Juni 2012 Geschrieben 9. Juni 2012 Wenn du die Ausbildungsdauer verlängerst (also ein halbes Jahr dranhängst), gehört es zu deinen Pflichten, das Berichtsheft zu führen.
Mac_Power Geschrieben 9. Juni 2012 Autor Geschrieben 9. Juni 2012 Ok, aber wann zeig ich das dann vor? -Ich mein, den praktischen Teil mach ich ja trotzdem, obwohl ich durchgefallen bin und da zeigt man ja eigt. das Berichtsheft her. Und wenn ich dann nur noch den GH1 wiederholen muss, dann hab ich ja keine Gelegenheit mehr das Berichtsheft herzeigen zu können.
Gast Geschrieben 9. Juni 2012 Geschrieben 9. Juni 2012 Das ist doch unwichtig und egal. Im Falle eines Nichtbestehens kannst du auf Antrag deine Ausbildung verlängern. § 21 Satz 3 BBiG. Das heisst, dass deine Pflicht, das Berichtsheft zu führen, davon nicht tangiert wird. § 14 Satz 4 BBiG. Denn für die Kontrolle ist dein Ausbilder zuständig.
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