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Schriftliche Prüfung 2013

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage zu der Benotung der einzelnen Prüfungsteilen.

Sollte man in einem Prüfungsteil weniger als 50 Punkte haben, genügt es hierbei, dass man in den anderen Prüfungsteilen das ausgleicht bzw. sobald ein Prüfungsteil "mangelhaft" ist, dass dieser wiederholt werden muss?

Da GA1 und GA2 jeweils mit 40 % und WiSo mit 20 % bewertet werden.

Soweit ich weiß, muss in der Gesamtsumme >=50 Punkte sein, um zu bestehen, nur bin ich mir unklar, ob auch die einzelnen Prüfungsteile mindestens mit ausreichend benotet sein müssen.

Des Weiteren, gibt es noch eine mündliche Ergänzungsprüfung, ist diese aber nur abzulegen, sobald zweimal mangelhaft festgestellt wird?

  • Autor

Okay, mehr wollte ich nicht wissen.

Kennt ihr Möglichkeiten, um ein Prüfungsteil, welcher mit 30-49 Punkte absolviert wurde, positiv zu korrigieren, weil in die Ergänzungsprüfung gelangt man ja leider nicht, solange die Gesamtsumme über 50 Punkte beträgt. Aber irgendwo will man selbst, dass Prüfungsergebnis zumindest in dem Einen Teil, wo es nicht so gut lief, positiv beeinflussen.

Okay, mehr wollte ich nicht wissen.

Kennt ihr Möglichkeiten, um ein Prüfungsteil, welcher mit 30-49 Punkte absolviert wurde, positiv zu korrigieren, weil in die Ergänzungsprüfung gelangt man ja leider nicht, solange die Gesamtsumme über 50 Punkte beträgt. Aber irgendwo will man selbst, dass Prüfungsergebnis zumindest in dem Einen Teil, wo es nicht so gut lief, positiv beeinflussen.

Ja du kannst dir deine Prüfung ja Anfordern und dann vielleicht dagegen vorgehen wenn etwas falsch bewertet worden ist...

Aber so viel Aufwand für 2 oder 3 Punkte? Ich glaube nämlich kaum, dass du damit noch 20 Punkte mehr raushaust (Wo nichts zu holen ist)

  • Autor

Naja, meinte eher, eine extra Prüfung auf freiwilliger Basis, um z.B wenn in einem Teil nur 40 Punkte erreicht wurden auf 50 Punkte zukommen oder so, einfach um eventuell von nem 4er auf nem 3er Schnitt zukommen.

Nur allein, durch Einsicht in die Akte, wird mir vermutlich net helfen, da groß Punkte rauszuhauen.

Soweit ich das verstanden habe, kann man nur in die Nachprüfung wenn du in die Nachprüfung aufgrund der Noten musst.

Freiwillig geht das glaube ich nicht...Kann mich aber auch irren

Archiv

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